Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) hat beschlossen, die Regelung zur Fallzuwachsbegrenzung bei schnell wachsenden Praxen ab dem 1.1.2019 zu lockern. Dies geht aus einem Beschluss der Vertreterversammlung vom 16. Oktober hervor. Diesem zufolge wird die Fallzahlzuwachsbegrenzung gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal von zwei auf vier Prozent erhöht. Der neue Honorarverteilungsmaßstab (HVM), der die obige Regelung enthält, steht unter Kassenärztliche Vereinigung Bremen – Honorarverteilungsmaßstab zur Verfügung.
Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.