Bruxismus: Neue Leitlinie setzt auf Schutz statt Zahnkorrektur

Bruxismus: Neue Leitlinie setzt auf Schutz statt Zahnkorrektur

Bruxismus (Zähneknirschen und starkes Zusammenpressen des Kiefers) ist weit verbreitet:

Die 2026 aktualisierte S3-Leitlinie nennt für Erwachsene eine Prävalenz des Schlafbruxismus von 20 bis 39 %; für Wachbruxismus ergibt eine Auswertung von 17 Studien eine gepoolte Prävalenz von rund 15 %. Die je nach Studie erheblich schwankenden Werte sind vor allem auf unterschiedliche diagnostische Verfahren zurückzuführen.

Die neue Leitlinie zeigt zudem, welche Ursachen eine Rolle spielen können und welche Behandlungen tatsächlich sinnvoll sind.

Nicht nur eine Frage des Bisses

Bruxismus kann nachts im Schlaf oder tagsüber auftreten. Betroffene knirschen mit den Zähnen, pressen sie zusammen oder spannen die Kaumuskeln über längere Zeit an. Das kann zu Zahnabrieb, überlasteten Kaumuskeln und Beschwerden im Kieferbereich führen.

Die neue Leitlinie rückt dabei von der Vorstellung ab, dass eine bestimmte Zahn- oder Kieferstellung der entscheidende Auslöser sei. Vielmehr können unterschiedliche Faktoren zusammenwirken. Dazu gehören unter anderem Stress und psychische Belastungen, bestimmte Medikamente sowie der Konsum von Nikotin, Alkohol und Koffein. Auch Schlafstörungen wie Schlafapnoe oder Erkrankungen wie Reflux können mit Bruxismus verbunden sein.

Zahnverschleiß ist ein Warnsignal

Stark abgenutzte Zähne können auf Bruxismus hindeuten. Allein daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, ob und wie intensiv behandelt werden muss. Auch andere Ursachen für Zahnabrieb müssen berücksichtigt werden.

Für die Diagnose sind deshalb neben der Untersuchung der Zähne auch die Kaumuskeln und Kiefergelenke wichtig. Je nach Fragestellung können zusätzliche Messungen oder Untersuchungen während des Schlafs eingesetzt werden.

Schienen schützen – aber lösen nicht das Problem

Eine individuell von Zahnärzten angefertigte und eingegliederte angefertigte Aufbissschiene kann bei Bruxismus sinnvoll sein. Sie wird in der Regel vor allem nachts getragen und kann dazu beitragen, die Zähne vor weiterer Belastung zu schützen und Beschwerden zu reduzieren. Ob und welche Schiene geeignet ist, muss individuell entschieden werden.

Wichtig für Betroffene: Medizinisch notwendige Knirsch- und Aufbissschienen gehören grundsätzlich zur vertragszahnärztlichen Versorgung und werden damit von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zusätzliche diagnostische Leistungen oder besondere Ausführungen können dagegen privat vereinbart werden.

Nach dem Einsetzen wird die Schiene kontrolliert und bei Bedarf angepasst. Später reichen häufig jährliche Kontrollen. Da sich das Material mit der Zeit abnutzen kann und sich zudem die Zahnstellung verändern kann, wird nach einigen Jahren vielfach eine neue Schiene benötigt.

Die Schiene beseitigt allerdings nicht automatisch die Ursache des Bruxismus. Sie dient vor allem dazu, die Folgen des Knirschens und Pressens zu begrenzen.

Entspannung kann Beschwerden reduzieren

Für eine routinemäßige Behandlung von Bruxismus mit Medikamenten gibt es derzeit keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage. Entspannungsverfahren, physiotherapeutische, aber auch psychotherapeutische Verfahren können jedoch die Beschwerden deutlich reduzieren. Dabei geht es vor allem darum, eingeübte Verhaltensweisen zu verändern und einen besseren Umgang mit Stress zu entwickeln.

Bestehen gleichzeitig Schlafapnoe oder Reflux, sollte auch die jeweilige Erkrankung behandelt werden.

Von irreversiblen Eingriffen wird abgeraten

Eine zentrale Konsequenz der neuen Empfehlungen: Der Biss sollte nicht allein deshalb dauerhaft verändert werden, um Zähneknirschen zu behandeln.

Das Abschleifen gesunder Zahnsubstanz oder umfangreiche Veränderungen am Gebiss sind keine Standardtherapie gegen Bruxismus. Solche Eingriffe sind irreversibel und sollten daher nur erfolgen, wenn dafür eine andere medizinische Begründung besteht.

 

Kommentar:

Schutz der Zähne steht bei der zahnärztlichen Behandlung von Bruxismus im Mittelpunkt

Die aktualisierte Leitlinie macht deutlich: Bruxismus ist weit verbreitet, aber nicht grundsätzlich als Erkrankung anzusehen und muss auch nicht in jedem Fall behandelt werden. Entscheidend sind mögliche negative Folgen. Auffälliger Zahnverschleiß, Schmerzen, Funktionsstörungen oder andere anhaltende Beschwerden sollten deshalb zahnmedizinisch abgeklärt werden. Die Behandlung richtet sich nach dem individuellen Befund und möglichen Begleiterkrankungen.

Eine wichtige Rolle spielen individuell angefertigte Aufbissschienen. Sie können insbesondere bei Schlafbruxismus die Zähne vor übermäßiger Abnutzung schützen und Beschwerden reduzieren. Die Leitlinie weist allerdings darauf hin, dass Schienen die Bruxismusaktivität nicht bei allen Patienten dauerhaft reduzieren und die zugrunde liegenden Einflussfaktoren nicht zwangsläufig beseitigen.

Eine besondere Situation besteht, wenn Bruxismus zusammen mit einer obstruktiven Schlafapnoe auftritt. Ist eine Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS) zur Behandlung der Schlafapnoe indiziert, kann damit zugleich ein begleitender Bruxismus beeinflusst werden. Die Indikationsstellung erfolgt interdisziplinär in Zusammenarbeit mit der Schlafmedizin. Die UKPS gehört bei den vom G-BA festgelegten Voraussetzungen zur GKV-Versorgung.

Schienentherapie erweitert das Leistungsspektrum

Für Zahnarztpraxen kann die Schienentherapie auch wirtschaftlich ein interessantes Behandlungsfeld sein. Neben Aufbissschienen bei Bruxismus gehören beispielsweise auch Aligner- und Retentionsschienen sowie – bei entsprechender Indikation und in Zusammenarbeit mit der Schlafmedizin – Unterkieferprotrusionsschienen (UKPS) zum möglichen Leistungsspektrum. Damit lassen sich zusätzliche Versorgungsangebote etablieren und Patienten langfristig an die Praxis binden.

Hinzu kommt, dass Schienen regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf angepasst oder neu angefertigt werden müssen. Je nach Schienenart und Indikation kommen sowohl GKV-Leistungen als auch privat zu vereinbarende Leistungen infrage. Für Praxen kann die Erweiterung des Behandlungsspektrums daher zusätzliche Umsatz- und Wertschöpfungspotenziale eröffnen. Voraussetzung sind eine medizinisch begründete Indikation, die erforderliche fachliche Kompetenz und eine wirtschaftlich sinnvolle Organisation der Abläufe.

Digitalisierung eröffnet unterschiedliche Fertigungstiefen

Auch bei der Herstellung bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Ein Intraoralscanner ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert jedoch den digitalen Workflow. Je nach technischer Ausstattung, Fallzahl, Investitionsbereitschaft und gewünschter eigener Wertschöpfung bieten sich insbesondere zwei Modelle an:

  1. Zusammenarbeit mit einem Dentallabor:
    Die Praxis übernimmt Diagnostik sowie Abformung oder Intraoralscan, das Labor Konstruktion und Fertigung. Dieses Modell ermöglicht einen vergleichsweise investitionsarmen Einstieg und begrenzt den personellen und technischen Aufwand in der Praxis.
  2. In-House-Fertigung:
    Scan, Konstruktion und Produktion erfolgen ganz oder teilweise in der Praxis. Dadurch können Lieferzeiten verkürzt und zusätzliche Wertschöpfung in der Praxis gehalten werden. Dem stehen höhere Investitionen, Anforderungen an Personal und Know-how sowie die notwendige Auslastung der Technik gegenüber.

Unabhängig vom Herstellungsweg verbleibt die zahnärztliche Verantwortung für Indikation, Planung, Eingliederung und Kontrolle bei der behandelnden Praxis. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht dürfte deshalb für viele Praxen ein stufenweiser Einstieg sinnvoll sein: zunächst digital scannen und extern fertigen lassen und erst bei ausreichenden Fallzahlen und entsprechender Auslastung weitere Fertigungsschritte in die Praxis verlagern.

Quellen:

Karin Pfaff
Autor Karin Pfaff
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