Bürokratieentlastungsgesetz III beschlossen

Bürokratieentlastungsgesetz III beschlossen

Letzte Woche hat die Bundesregierung den Entwurf für das sogenannte ‘Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie’ (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) beschlossen. Der entsprechende Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums, welcher zu Einsparungen von über 1 Mrd. Euro beitragen und Anfang 2020 in Kraft treten soll, sieht u.a. folgende Regelungen/Vorschläge vor:

  • Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Kürzere Archivierungszeiten von Steuerunterlagen für Unternehmen (jedoch nicht grundsätzlich!)
  • Für Gründer/Kleinstunternehmen:
    • Vierteljährliche (statt bislang monatliche) Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung
    • Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 22.000 Euro (von aktuell 17.500 Euro)
  • Erhöhung der steuerbefreiten betrieblichen Gesundheitsmaßnehmen (BGM) von 500 Euro auf 600 Euro je Mitarbeiter ab 2021
  • Mehr Einsatzmöglichkeiten sowie höhere Grenzwerte von Lohnsteuerpauschalierungen (z.B. bei geringfügig Beschäftigten)
  • Reduzierung der Statistikpflichten

 

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