Der Bundesrat hat vergangene Woche zwei Reformpakete des Bundestags im Bereich der Gesundheitspolitik gebilligt. Sowohl das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) als auch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) trafen auf Zustimmung. Die Gesetze können somit nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
Ziel des PpSG ist es u.a. durch neue Stellen die pflegerische Situation in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen zu verbessern und über bessere Arbeitsbedingungen die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen (vgl. ausführliche News vom 14.11.2018). Mit dem GKV-VEG werden die Arbeitnehmer ab 1.1.2019 finanziell entlastet. Künftig müssen die Arbeitgeber wieder die Hälfte des Zusatzbeitrages übernehmen. Dank der guten finanziellen Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ferner der durchschnittliche Zusatzbeitrag im kommenden Jahr um 0,1 Prozentpunkte auf 0,9% sinken. Beim allgemeinen Beitragssatz (von 14,6% des Bruttolohns bzw. -gehalts) gilt wie bislang die paritätische Finanzierung. Durch die Neuregelung beim Zusatzbeitrag wird für die Arbeitnehmer und Rentner mit einer jährlichen Entlastung von rund 6,9 Mrd. Euro gerechnet.
Weitere Entlastungen der Versicherten in Milliardenhöhe können sich dadurch ergeben, dass die Krankenkassen künftig nur noch Rücklagen in Höhe von maximal einer Monatsausgabe bilden dürfen. Bei einem höheren Betrag ist eine Anhebung der Zusatzbeiträge untersagt. Ab dem Jahr 2020 sollen ferner die in der GKV vorhandenen höhen Überschüsse stufenweise in Form von Beitragssenkungen und Leistungsverbesserungen abgebaut werden (Ende Juni summierten sich die Reserven der Kassen auf mehr als 20 Mrd. Euro; vgl. News vom 5.9.2018). Bis dahin ist eine Reform des GKV-Finanzausgleichs geplant. Ziel des Gesetzes ist es ferner durch die Halbierung des monatlichen GKV-Mindestbeitrags auf 171 Euro Kleinselbstständige finanziell zu entlasten.
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