Bundesregierung: Keine Reform des Ehegattensplitting geplant

Bundesregierung: Keine Reform des Ehegattensplitting geplant

… so die Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion, in der u.a. auf ein Gutachten zur Reform der Besteuerung von Ehegatten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom September 2018 verwiesen wird.

Das Ehegattensplitting führt aufgrund der Steuerprogression für den Zweitverdiener in einer Ehe im Vergleich zu einer Einzelveranlagung zu einem höheren Grenzsteuersatz. Demnach würde das Ehegattensplitting dazu führen, dass die Erwerbsanreize des Zweitverdieners verringert würden und dass damit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegen gewirkt würde. Einer der Reformvorschläge zielte daher auf die Änderung bzw. Abschaffung der Progression, ein anderer auf die Reformierung des Ehegattensplitting.

Nach Ansicht der Bundesregierung hingegen, sei keine Reform geplant, da die Erwerbsentscheidungen von Ehegatten von einer Reihe von Faktoren beeinflusst würden und nicht durch eine einzige Tatsache allein. Zudem würden die mit dem Jahressteuergesetz 2019 geänderten Grundfreibeträge sowie Tarifeckwerte zu einer Entlastung beitragen.

 

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