Bundestag beschließt Gesetz zur schnelleren Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen

Bundestag beschließt Gesetz zur schnelleren Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen

Der Bundestag hat am 26.3.2026 ein Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen verabschiedet. Ziel der Reform ist es, Verfahren für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Hebammen mit ausländischen Abschlüssen zu vereinfachen und deutlich zu beschleunigen. Erreicht werden soll dies durch den Abbau bürokratischer Hürden, die Vereinheitlichung von Verfahren sowie die verstärkte Digitalisierung der Anerkennungsprozesse.

Wesentliche Änderungen im Überblick:

  • Einführung einer standardisierten Kenntnisprüfung im Anerkennungsverfahren: Künftig wird die bisherige individuelle Gleichwertigkeitsprüfung weitgehend durch eine direkte Kenntnisprüfung ersetzt. Die Prüfungen werden zudem stärker standardisiert. Statt einer detaillierten Defizitanalyse steht künftig der Nachweis eines einheitlichen fachlichen Wissensniveaus im Vordergrund. Ziel ist eine bundesweit einheitlichere und schnellere Bewertung der fachlichen Eignung. Die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung bleibt weiterhin als Option bestehen. Für Hebammen gilt zudem ein Wahlrecht zwischen einer dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung, einer Kenntnisprüfung oder einem Anpassungslehrgang.
  • Anpassung der Sprachprüfungsmodalitäten: Auch im Bereich der Sprachprüfung bringt das Gesetz mehr Flexibilität. Die bisher festgelegte Reihenfolge der Prüfungsschritte wird aufgehoben, sodass die Bundesländer den Zeitpunkt der Sprachprüfung künftig eigenständig festlegen können. Dadurch erhalten sie mehr Spielraum bei der Einordnung der Sprachprüfung im Anerkennungsverfahren, sofern EU-rechtliche Vorgaben eingehalten werden.
  • Modernisierung der Verwaltungs- und Kommunikationsprozesse: Künftig können Anträge, Nachweise und weitere Unterlagen elektronisch eingereicht und verarbeitet werden. Dies soll die Verfahren beschleunigen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Darüber hinaus stärkt das Gesetz den rechtssicheren Austausch zwischen den Bundesländern, wodurch laufende Anerkennungsverfahren besser abgestimmt und Doppelprüfungen vermieden werden können.
  • Neuregelungen zur Berufserlaubnis und EU-konformen Teilanerkennung: In besonderen Fällen kann die Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs künftig auch unbefristet ohne Approbation erlaubt werden. Diese Regelung steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Zudem schafft das Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, die eine teilweise Berufsausübung für Personen mit nur teilweise anerkannten Qualifikationen aus EU-/EWR-Staaten ermöglicht.
  • Reform der Ausbildungsstrukturen im Gesundheitswesen: Die Fristen zur Umsetzung und Anerkennung der ATA/OTA-Ausbildung werden um vier Jahre verlängert. Zusätzlich wird im Hebammenstudium der Einsatz simulationsgestützter Trainings im praktischen Teil ermöglicht, um die praktische Ausbildung zu erleichtern und gleichzeitig ein hohes Qualitätsniveau sicherzustellen.

Das Gesetz steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1.11.2026 in Kraft treten.

 

Kommentar:

Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen ist vor allem eine Reaktion auf die zunehmenden Versorgungsengpässe im deutschen Gesundheitssystem. Deutschland ist strukturell auf zugewanderte Fachkräfte angewiesen, kann diese bislang jedoch häufig nicht schnell genug in die Versorgung integrieren. Anerkennungsverfahren dauern nicht selten viele Monate oder sogar Jahre, sodass qualifizierte Ärzte und Zahnärzte in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt tätig sein können. Gleichzeitig verschärfen die Alterung der Bevölkerung und der bevorstehende Ruhestand vieler Mediziner den Bedarf an zusätzlichem Personal.

Hinzu kommt, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um medizinische Fachkräfte steht. Komplexe und langwierige Anerkennungsverfahren wirken dabei als Standortnachteil. Ziel des Gesetzes ist es daher, durch standardisierte und digitalisierte Verfahren, die stärkere Nutzung von Kenntnisprüfungen sowie flexiblere Berufserlaubnisse den Zugang ausländischer Fachkräfte zum Arbeitsmarkt deutlich zu beschleunigen und so Versorgungslücken insbesondere in unterversorgten Regionen zu schließen.

Gleichzeitig ist die Reform als kurzfristige und pragmatische Maßnahme zu verstehen: Sie kann helfen, akute Personalengpässe abzufedern, ersetzt jedoch keine grundlegenden Strukturreformen im Gesundheitssystem. Langfristig bleiben insbesondere die Stärkung der Prävention, bessere Arbeitsbedingungen sowie eine bedarfsgerechte Steuerung der Versorgung zentrale Herausforderungen.

Quellen:

Autor Antonia Leonhard
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