BVMed zum Beitrags-satzstabilisierungsgesetz: Kritik an verpflichtender Zweitmeinung, Medizintechnik als Teil der Lösung

BVMed zum Beitrags-satzstabilisierungsgesetz: Kritik an verpflichtender Zweitmeinung, Medizintechnik als Teil der Lösung

Der BVMed spricht sich gegen die verpflichtende Einholung einer Zweitmeinung bei planbaren Operationen aus. Dies geht aus der Stellungnahme des Verbands zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hervor. Nach Auffassung des Verbandes trägt die Maßnahme weder zur Stabilisierung der GKV-Finanzen bei noch ist ein zusätzlicher Nutzen gegenüber dem bestehenden freiwilligen Zweitmeinungsverfahren belegt. Stattdessen würden knappe fachärztliche Kapazitäten gebunden und zusätzliche bürokratische Belastungen entstehen. Der BVMed fordert daher, bestehende Qualitätsinstrumente konsequent weiterzuentwickeln und Innovationen als Bestandteil einer nachhaltigen Gesundheitspolitik zu stärken.

Erwartete negative Folgen im Überblick

  • Sehr hohe Anzahl zusätzlicher ärztlicher Kontakte
  • Verlängerte Behandlungsabläufe, die
    • zusätzliches Patientenleid
    • reduzierte Behandlungsqualität
    • zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen
  • Folgekosten durch Verzögerungen

Freiwilliges Verfahren habe sich bewährt

Der BVMed verweist darauf, dass mit dem freiwilligen Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V bereits ein etabliertes Instrument existiere. Für dessen verpflichtende Ausweitung fehle bislang die wissenschaftliche Evidenz, die einen zusätzlichen Nutzen belege. Anstelle neuer verpflichtender Verfahrensschritte fordert der BVMed eine stärkere Konzentration auf die Qualität der Indikationsstellung. Insbesondere in der Endoprothetik existierten bereits seit Jahren etablierte Qualitätsstrukturen, die eine leitliniengerechte Indikationsstellung absichern. Dazu zählen unter anderem zertifizierte Zentren sowie das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD). Aus Sicht des Verbandes sollten diese bestehenden Instrumente konsequent gestärkt und weiterentwickelt werden, anstatt neue Parallelstrukturen aufzubauen.

 

Kommentar:

Die Kritik an der verpflichtenden Zweitmeinung ordnet der BVMed in seine grundsätzliche Bewertung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ein. Der Verband betont, dass Medizintechnik nicht als Kostenfaktor, sondern als Teil der Lösung struktureller Herausforderungen im Gesundheitswesen betrachtet werden müsse. Medizinische Innovationen könnten Versorgungsprozesse effizienter gestalten, die Ambulantisierung fördern, Pflegekapazitäten entlasten und durch eine bessere Versorgung langfristig Folgekosten vermeiden. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen lasse sich nach Auffassung des BVMed daher nur erreichen, wenn Innovationen gezielt in die Versorgung integriert und bestehende Qualitätssicherungsinstrumente konsequent weiterentwickelt würden.

Quellen:

Nadine Brohammer
Autor Nadine Brohammer
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