Laut Kassenärztlicher Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) erhalten die Hausärzte der KV-Region ihre erbrachten Leistungen für das 4. Quartal 2023 nur noch budgetiert. Das bedeutet, dass nicht mehr alle erbrachten Behandlungen in vollem Umfang vergütet werden. Was für Fachärzte bereits seit langem gilt, war für die Hausärzte bislang lediglich eine Formalie, da für hausärztliche Leistungen bislang immer ausreichend Mittel zur Verfügung standen.
HVM bestimmt, wann Anpassungen für die einzelne Praxis erfolgen
Das Regelleistungsvolumen einer Arztpraxis wird durch den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) bestimmt, der in der Regel auf den Daten des Vorjahresquartals basiert. Der HVM definiert klare Kriterien für Anpassungen, wenn eine Praxis signifikant von der Fachgruppennorm abweicht. Neue Praxen erhalten für die ersten drei Jahre eine bevorzugte Behandlung, und auch in unterversorgten Gebieten gelten besondere Regelungen.
Hausärztliche Budgetierung das letzte Mal vor zehn Jahren notwendig
Auf die gesetzliche Regelung musste seit zehn Jahren nicht mehr zurückgegriffen werden, da das Budget immer ausreichend war. Die Budgetierung ist eine gesetzliche Vorgabe, die einen festen Betrag durch die Krankenkassen definiert, mit welchem der überwiegende Teil der Leistungen zu begleichen ist. Das Gesamtbudget wird im Voraus auf die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte verteilt. Reicht dieses für die einzelne Arztpraxis nicht aus, werden darüber hinausgehende Behandlungen mit reduziertem Prozentsatz honoriert.
Kommentar:
Die KVBW zeigt sich mit dieser Entwicklung nicht zufrieden. Aufgabe der KVBW ist es mittels verschiedener Fördermaßnahmen die hausärztliche Versorgung konsequent zu verbessern. Insbesondere die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung gestaltet sich für die KVen zunehmend schwierig und die Terminsuche stellt die Patienten vor immer größere Herausforderungen. Das Aufrechterhalten der ambulanten Versorgung im Rahmen des Sicherstellungsauftrags bei gleichzeitiger Begrenzung der Leistungen ist, aus Sicht der KV, ein nicht vertretbarer Zustand.
Gesetzgeber wird zum Handeln aufgefordert
In diesem Zusammenhang wird die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entbudgetierung der Hausärzte immer dringlicher. Für Kinder- und Jugendärzte hat der Gesetzgeber die Budgetierung im vergangenen Jahr bereits in Teilen aufgehoben. Um die ambulante Versorgung nicht weiter zu gefährden, fordert die KVBW die Bundesregierung zum unverzüglichen Handeln auf – angefangen mit der Erstellung eines Gesetzentwurfes für das versprochene neue Versorgungsstärkungsgesetz.
Auf lange Sicht hält die KVBW auch die Budgetierung im fachärztlichen Bereich für nicht tragbar.