BZÄK: Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern, aber Patientenschutz nicht aufweichen

BZÄK: Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern, aber Patientenschutz nicht aufweichen

Kenntnisprüfung soll weiterhin Teil des Anerkennungsverfahrens sein

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich in einer Pressemeldung vom 29.1.2026 für die von der deutschen Bundesregierung geplante Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Bereich der Heilberufe ausgesprochen. Gleichzeitig warnt sie davor, zentrale Instrumente der Qualitätssicherung infrage zu stellen. Der Patientenschutz müsse auch bei reformierten Anerkennungsverfahren oberste Priorität behalten.

Die BZÄK plädiert dabei für eine differenzierte Betrachtung der verschiedenen Heilberufe und konkret dafür, bei den Anerkennungsverfahren im Bereich der Zahnmedizin die Kenntnisprüfung generell beizubehalten. Diese gewährleiste, dass im Ausland ausgebildete Zahnärztinnen und Zahnärzte über die für Deutschland relevanten fachlichen, rechtlichen und sprachlichen Kompetenzen verfügten. Erleichterungen dürften nicht zu einer Absenkung des fachlichen Niveaus führen.

 

Kommentar:

Wachsende Lücke zwischen Praxisabgebern und Nachfolgern

Die Position der BZÄK fällt in eine Phase, in der sich die Nachfolgeproblematik in der ambulanten Zahnmedizin weiter zuspitzt. Nach aktuellen Zahlen von BZÄK und KZBV stehen in den kommenden Jahren zahlreiche Praxisinhaber vor dem Ruhestand, während die Zahl der potenziellen Übernehmer deutlich geringer ist.

Zugleich verändert sich die Berufsstruktur: Der Anteil angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte wächst, während die Bereitschaft zur selbstständigen Niederlassung – insbesondere in ländlichen Regionen – sinkt. Die Folge ist eine wachsende Lücke zwischen Praxisabgebern und Praxisübernehmern, die regional bereits heute zu Versorgungsrisiken führt.

Internationale Zahnärzte gezielt für Praxisnachfolge gewinnen

Die Debatte um die Berufsanerkennung greift daher zu kurz, wenn sie ausschließlich als verwaltungsrechtliche Frage verstanden wird. Tatsächlich berührt sie einen zentralen Hebel zur Sicherung der zahnärztlichen Versorgung.

Nach aktuellen BZÄK-Daten sind derzeit bereits rund 5.400 Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ausschließlich ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland zahnärztlich tätig. Ihr Anteil liegt bei gut 7 % der aktiv tätigen Zahnärzteschaft – mit steigender Tendenz. Dieses Potenzial wird bislang jedoch nur begrenzt für die Übernahme bestehender Praxen genutzt.

Dabei könnten gezielt angeworbene und qualitätsgesichert anerkannte Zahnärzte aus dem Ausland einen wichtigen Beitrag leisten, um die Nachfolgelücke zu schließen. Voraussetzung dafür sind jedoch mehr als schnellere Anerkennungsverfahren:

  • transparente und bundesweit einheitliche Anerkennungsprozesse
  • verlässliche Sprach- und Fachprüfungen
  • strukturierte Integrations- und Mentoringprogramme
  • gezielte Unterstützung bei Praxisübernahmen, insbesondere in unterversorgten Regionen

Ohne diese flankierenden Maßnahmen besteht die Gefahr, dass ausländische Zahnärzte zwar schneller in den Arbeitsmarkt eintreten, sich aber überwiegend für Anstellungen in urbanen Zentren entscheiden – während Praxen im ländlichen Raum weiter ohne Nachfolge bleiben.

Quellen:

Verena Heinzmann
Autor Verena Heinzmann
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