Seit Mai 2018 gelten mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europaweit einheitliche Regelungen zum Datenschutz. Auch medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren oder Krankenhäuser unterliegen diesen rechtlichen Vorgaben. Bislang mussten Praxen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mindestens zehn Praxismitarbeiter ständig personenbezogene Daten verwalteten. Diese Regelung wurde nun durch das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz…