Obwohl seit Anfang März von den Ärzten Mehrfachverordnungen ausgestellt werden dürfen, rät der Deutsche Apothekerverband, diese nicht abzurechnen, da nach wie vor der Abrechnungs- bzw. Dokumentationsprozess ungeklärt ist. Zudem ist auch unklar, was Apotheken und Ärzte gleichermaßen verunsichert, wie genau das Wiederholungsrezept auszusehen hat. KBV, DAV und der GKV-Spitzenverband konnten…