Seit 2007 (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz) ist es Vertragsärzten möglich, Ärzte anzustellen. Der Vertragsarzt kann mit Genehmigung des Zulassungsausschusses Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, anstellen, sofern für die Arztgruppe, der der anzustellende Arzt angehört, keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind. Wegen des Grundsatzes der persönlichen Leitung einer Vertragsarztpraxis, dürfen laut BMV-Ärzte nicht mehr…