Praxismanagement

Rebmann Research analysiert alle Fragen rund um das Praxismanagement und stellt diese Informationen auch in Praxiswissen zur Verfügung.

Praxisbörsen ermöglichen es Praxisabgeber und Praxisübernehmer zusammenzuführen. Praxisbörsen werden z.B. über Ärztekammern, Finanzdienstleister oder Praxisberater angeboten. Von immer größerem Interesse werden die Börsen auch für Kommunen oft in strukturschwachen Gebieten, die händeringend nach niederlassungswilligen Haus-, Fach- und Zahnärzten suchen. In diesen Regionen bieten sich zum Teil auch lukrative finanzielle Angebote…

27.5.2019 - Finanzen / Praxismanagement

Als Freiberufler bezieht der niedergelassene Arzt kein Gehalt wie sein angestellter Kollege im Krankenhaus oder in der pharmazeutischen Industrie. Um aber auch in der Kostenrechnung die Tätigkeit des Arztes in der Praxis „monetär“ bewerten bzw. berücksichtigen zu können, gibt es das Konstrukt des „kalkulatorischen Unternehmerlohns“. Anders als seinen Angestellten zahlt…

20.5.2019 - Praxismanagement

Um ihr Leistungsspektrum besser an den Patientenbedürfnissen auszurichten, segmentieren (niedergelassene) Ärzte „ihren Markt“. Dabei analysieren sie zunächst das Patientenpotenzial des Einzugsgebiets und differenzieren dann ihren Patientenstamm nach bestimmten Kriterien. Praxen, die sich vor allem auf bestimmte Zielgruppen spezialisieren, nutzen die Möglichkeit, sich den Ruf, kompetentester Problemlöser für die spezifische Patientengruppe…

13.5.2019 - Praxismanagement

Das Konzept „Qualität und Entwicklung in Praxen“ (QEP®) ist ein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder erarbeitetes Konzept zur Implementierung von Qualitätsmanagement in Praxen. Es ermöglicht niedergelassenen Ärzten auf der Basis eines Qualitätsziel-Katalogs und nach entsprechender Schulung ein umfassendes Qualitätsmanagement einzuführen und bis zu einer externen…

9.5.2019 - Praxismanagement

Seit April 2019 gelten neue durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Änderungen für die Gesundheitsuntersuchungen. Künftig wird der bereits existierende Check-up 35 nur noch alle drei Jahre von den Krankenkassen erstattet. Ergänzt wird dieser durch den Check-up 18 – 34, der einmalig zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr in Anspruch…

29.4.2019 - Praxismanagement

Grundsätzlich gilt, dass Akten, Dokumentationen und Patientenunterlagen zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Es handelt sich hier um eine Mindestaufbewahrungsfrist. Spezielle Aufbewahrungsfristen finden sich bei der KBV. Hierbei muss man allerdings beachten, dass Schadensersatzansprüche von Patienten erst nach 30 Jahren verjähren können. Daher empfiehlt es sich, die Unterlagen länger aufzubewahren. Ferner…

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