Der Begriff “geldwerter Vorteil” wird sowohl im Lohnsteuerrecht als auch im Sozialversicherungsrecht verwendet, und zwar dann, wenn einem Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung von Sachwerten oder ähnlichen Leistungen zufließt. Anders als bei Geldzahlungen, muss hier der Wert des geldwerten Vorteils, der Bemessungsgrundlage für die Steuer und Sozialversicherung…