Apotheken dürfen ihren Kunden, die ein Rezept für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel einlösen, weder größere noch geringfügige Werbegeschenke machen. Dies geht aus zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: I ZR 206/17 und I ZR 60/18). In den konkreten Fällen ging es um zwei Apotheken, die ihren Kunden einen Brötchengutschein…