Seit Jahresbeginn hat bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung die Anzahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sowie der Arbeitsunfallmeldungen aufgrund der Pandemie deutlich zugenommen. Dies ist das Ergebnis einer Sondererhebung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Studie zufolge gab es bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Januar und Februar 2021 insgesamt 47.578 Verdachtsanzeigen auf eine beruflich bedingte Erkrankung an COVID-19. Die Zahl der in diesem Zusammenhang anerkannten Berufskrankheitsfälle stieg damit seit Ausbruch der Pandemie im Jahr 2020 auf insgesamt 42.753. Die meisten Fälle waren der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst (BGW) und Wohlfahrtspflege sowie den Unfallkassen zuzuordnen. Grund ist, dass eine Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit insbesondere für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in den Laboratorien möglich ist. Daneben sind Beschäftigte betroffen, die bei ihrer Tätigkeit einer ähnlichen Infektionsgefahr wie die obigen genannten Berufsgruppen ausgesetzt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung auch als Arbeits- oder Schulunfall möglich. In den ersten beiden Monaten 2021 erteilten die Unfallversicherungsträger in 799 Fällen eine Anerkennung als Versicherungsfall (bei insgesamt 2.710 Arbeitsunfallmeldungen). Vorläufigen Zahlen zufolge wurden 2020 knapp 4.250 der insgesamt 12.223 gemeldeten Arbeitsunfallmeldungen nach einer COVID-19-Erkrankung anerkannt.
Weitere Informationen zu den betreffenden Berufsgruppen und Voraussetzungen für die Anerkennung einer Erkrankung an COVID-19 als Versicherungsfall finden sich unter https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp.
Quelle: DGUV – COVID-19: Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Berufskrankheiten
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