Anfang der Woche haben Bundesfinanz- sowie Bundeswirtschaftsministerium ein Hilfs- und Liquiditätsprogramm sowie steuerliche Maßnahmen eingeleitet, um Unternehmen, die direkt von der Corona-Krise betroffen sind, zu unterstützen. Die Bundessteuerberaterkammer gibt dazu – tägliche aktualisierte – FAQs heraus, wo sich u.a. Vertreter der steuerberatenden Berufe entsprechend informieren können. Das Schutzschild umfasst u.a. folgende steuerlich relevante Aspekte:
- Erleichterter Zugang zu günstigen Krediten über die KfW/Bürgschaftsbanken
- (zinsfreie) Stundung von Steuerschulden bei den Finanzbehörden
- Verzicht auf Vollstreckung/Säumniszuschläge bis zum Jahresende
- Senkung von Steuervorauszahlungsbeträgen (z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer Körperschaftssteuer)
- Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld (bis Ende 2021)
- Steuerfreie Verdienstausfallentschädigung bei Beschäftigungsverbot
- Evtl. Erleichterungen hinsichtlich Umsatzsteuervorauszahlungen
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