Corona-Pandemie: AU per Telefon möglich

Corona-Pandemie: AU per Telefon möglich

Ab sofort besteht für Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung für bis zu sieben Tage. Darauf einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband. Ziel ist es, die Arztpraxen wegen der Corona-Pandemie zu entlasten und gleichzeitig das Infektionsrisiko der Patienten im Wartezimmer zu reduzieren.

Nach der telefonischen Anamnese erhält der Patient die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf postalischem Weg. Voraussetzung für die telefonische AU-Attestierung ist, dass sich der Patient in den letzten 14 Tagen weder in einem Gebiet mit nachgewiesenen Covid-19-Fällen aufgehalten hat noch Kontakt zu einer Person hatte, bei der das neue Coronavirus nachgewiesen wurde.

Die Sonderregelung gilt auch für die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21). Die telefonische AU ist nicht gestattet für Patienten mit schweren Symptomen oder bei Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion. Letztere soll weiterhin durch die vorgesehenen Stellen getestet werden. Die Ausnahmeregelung gilt zunächst für vier Wochen (bis einschließlich 9.4.2020) und wird bei Bedarf verlängert.

Quelle: KBV – Ausnahmesituation: AU-Bescheinigung per Telefon möglich

 

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