Corona-Pandemiezuschlag nun auch für vertragszahnärztliche Leistungen

Corona-Pandemiezuschlag nun auch für vertragszahnärztliche Leistungen

Zum 1.4.2021 ist die bundesmanteltarifliche Vereinbarung zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband zum Pandemiezuschlag in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass die Krankenkassen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen im zweiten Halbjahr 2021 insgesamt 275 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Mit diesem Betrag sollen die außerordentlichen Aufwendungen ausgeglichen werden, die den Zahnarztpraxen bei der Behandlung gesetzlich versicherter Patienten während der Corona-Pandemie entstanden sind. Den Praxen soll das Geld nach einem bundeseinheitlichen Verteilungsschlüssel in Form eines Einmalbetrags in zwei Raten (zum 1.7. und 1.10.) ausbezahlt werden. Der auszuzahlende Betrag bemisst sich nach der Praxisgröße (Anzahl der behandelnden Zahnärzte). Einzelpraxen können voraussichtlich einen Pandemiezuschlag von mindestens 5.000 Euro erwarten. Für die Verteilung sind die KZVen zuständig. In Regionen, in denen es diesbezüglich bereits bilaterale Abkommen zwischen KZVen und Krankenkassen gibt, wird der Pandemiezuschlag mit bereits gezahlten Beträgen verrechnet.

Quelle: KZBV – Coronavirus: Informationen für Praxen

 

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