Corona-Tests durch Zahnmediziner

Corona-Tests durch Zahnmediziner

Am 25.1.2021 ist die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten. Bisher unterlagen Corona-Tests dem Arztvorbehalt und durften nicht von Zahnärzten durchgeführt werden.

Mit der neuen Verordnung ist es nun Zahnärzten sowie zahnärztlich geführten Einrichtungen erlaubt, PoC-Antigen-Tests durchzuführen. Die Beauftragung erfolgt durch Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), die Abrechnung erfolgt über die TestV.

Nach wie vor dürfen Zahnarztpraxen ohne Beauftragung durch den ÖGD 10 PoC-Antigen-Tests pro Monat durchführen. PCR-Tests unterliegen hingegen weiterhin dem Arztvorbehalt und dürfen deshalb nicht von Zahnmedizinern ausgeführt werden.

Quelle: Bundeszahnärztekammer – Coronavirus SARS-CoV-2: Tests auf eine Infektion durch Zahnärzte, Impfpriorisierung

 

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