COVID-19-Entlastungsgesetz: Zahnärzte bleiben außen vor

COVID-19-Entlastungsgesetz: Zahnärzte bleiben außen vor

Um die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise für Gesundheitseinrichtungen zu mildern, wurde als Schutzschirm für die systemrelevante Gesundheitsversorgung das Krankenhausentlastungsgesetz verabschiedet. Bisher werden jedoch niedergelassene Zahnärzte trotz ihrer Verpflichtung, dem Versorgungsauftrag nachzukommen, nicht berücksichtigt. Der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) Harald Schrader merkt in diesem Zusammenhang an, dass Zahnärzte einerseits als systemrelevant eingestuft, andererseits aber, was Hygieneartikel betreffe, als „nebensächlich“ betrachtet werden.

Dabei bergen zahnmedizinische Behandlungen ein besonders hohes Infektionsrisiko für das Praxispersonal. Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mahnte in einer Pressemeldung die dringend benötigte Lieferung von Schutzausrüstung für Zahnarztpraxen an. KZBV und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordern von der Bundesregierung die Aufnahme der Zahnärzte unter den finanziellen Schutzschirm. Ohne finanzielle Unterstützung sei die flächendeckende zahnärztliche Versorgung gefährdet, da Zahnarztpraxen derzeit mit hohen Patientenausfällen zu kämpfen haben – schließlich dürfen momentan nur noch medizinische Notfälle behandelt werden.

Sowohl die KZVen als auch die KZBV kommen zu dem Schluss, dass Zahnarztpraxen die Ausgleichszahlungen dringend benötigen. Auch der Europäische Rat der Zahnärzte forderte die EU und deren Mitgliedstaaten dazu auf, den Zahnarztpraxen während der COVID-19-Krise finanziell unter die Arme zu greifen und diese in ihre Nothilfeprogramme aufzunehmen.

Quelle: ZWP online – Zahnärzte – Null Unterstützung, aber voll systemrelevant

 

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