Ab Januar 2022 ist die Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente in Form des E-Rezepts für alle Vertrags(-zahn)ärzte verpflichtend. Zudem müssen bis spätestens Juni 2021 die technischen Komponenten (z.B. E-Rezept-App) für die Nutzung der digitalen Rezepte vorliegen.
Derzeit führt die Techniker Krankenkasse (TK) ein großes bundesweites Modellprojekt „E-Rezept Deutschland“ zur Erprobung der elektronischen Verordnung durch, an dem sich neben der TK die BARMER, die DAK-Gesundheit, die Hanseatische Krankenkasse und die Innungskrankenkasse BIG direkt beteiligen. Insgesamt können so etwa 26 Mio. Versicherte (entspricht 35% aller gesetzlich Versicherten) von den Vorteilen des E-Rezepts profitieren. Durch die Kooperation mit den Technologiepartnern medatixx und Medisoftware ist die Integration des E-Rezepts in den Praxisalltag garantiert. Bereits jetzt nutzen mehr als 40.000 Ärzte die digitalen Lösungen dieser beiden Praxissoftwareanbieter.
So funktioniert das E-Rezept
- Der Arzt erstellt das E-Rezept in seinem Praxisverwaltungssystem
- Der Patient entscheidet, ob das E-Rezept auf seinem Smartphone (App) bereitgestellt oder als Papierrezept mit 2-D-Code ausgedruckt werden soll. Wählt er die digitale Version, erhält er einen Zugriffscode auf sein Handy.
- Der Patient kann via App das Rezept an seine Wunschapotheke weiterleiten und das Medikament dort später abholen. Falls das gewünschte Präparat nicht vorrätig ist, meldet dies der Apotheker dem Patienten.
- Sobald das Medikament bereitliegt, bekommt der Patient eine Nachricht auf sein Handy. Bei Abholung des Arzneimittels zeigt er entweder den Code auf seinem Smartphone oder legt das Papierrezept vor.
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