Das E-Rezept kommt

Das E-Rezept kommt

Ab Januar 2022 ist die Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente in Form des E-Rezepts für alle Vertrags(-zahn)ärzte verpflichtend. Zudem müssen bis spätestens Juni 2021 die technischen Komponenten (z.B. E-Rezept-App) für die Nutzung der digitalen Rezepte vorliegen.

Derzeit führt die Techniker Krankenkasse (TK) ein großes bundesweites Modellprojekt „E-Rezept Deutschland“ zur Erprobung der elektronischen Verordnung durch, an dem sich neben der TK die BARMER, die DAK-Gesundheit, die Hanseatische Krankenkasse und die Innungskrankenkasse BIG direkt beteiligen. Insgesamt können so etwa 26 Mio. Versicherte (entspricht 35% aller gesetzlich Versicherten) von den Vorteilen des E-Rezepts profitieren. Durch die Kooperation mit den Technologiepartnern medatixx und Medisoftware ist die Integration des E-Rezepts in den Praxisalltag garantiert. Bereits jetzt nutzen mehr als 40.000 Ärzte die digitalen Lösungen dieser beiden Praxissoftwareanbieter.

So funktioniert das E-Rezept

  1. Der Arzt erstellt das E-Rezept in seinem Praxisverwaltungssystem
  2. Der Patient entscheidet, ob das E-Rezept auf seinem Smartphone (App) bereitgestellt oder als Papierrezept mit 2-D-Code ausgedruckt werden soll. Wählt er die digitale Version, erhält er einen Zugriffscode auf sein Handy.
  3. Der Patient kann via App das Rezept an seine Wunschapotheke weiterleiten und das Medikament dort später abholen. Falls das gewünschte Präparat nicht vorrätig ist, meldet dies der Apotheker dem Patienten.
  4. Sobald das Medikament bereitliegt, bekommt der Patient eine Nachricht auf sein Handy. Bei Abholung des Arzneimittels zeigt er entweder den Code auf seinem Smartphone oder legt das Papierrezept vor.

Quelle: Techniker Krankenkasse – E-Rezept der TK: 40.000 Ärzte können elek­tro­ni­sche Rezepte ausstel­len, vier weitere Kassen dabei

 

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