Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran. Neben der kontinuierlichen Erweiterung der Telematikinfrastruktur (TI) für weitere Nutzergruppen, steht die Integration der digitalen Anwendungen im Vordergrund. Dazu zählt auch das elektronische Rezept (eRezept), das in Kürze eingeführt wird.
Seit Juli 2021 wird das eRezept in ausgewählten Praxen in Berlin und Brandenburg im Versorgungsalltag getestet. Noch bis Ende November läuft die Testphase. Danach sollen die Ärzte das digitale Rezept bis zur verpflichtenden Einführung im Januar 2022 freiwillig nutzen können.
Wie funktioniert das e-Rezept?
Die Verschreibung der apothekenpflichtigen Arzneimittel erfolgt im Praxisverwaltungssystem (PVS). Damit unterscheidet sich der Vorgang bis dahin nicht von der sonst üblichen Ausstellung in Papierform. Nach Prüfung durch das System wird das eRezept anschließend fälschungssicher mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) unterschrieben. Dafür ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dringend notwendig.
Die hinterlegten Informationen werden im Anschluss innerhalb der Telematikinfrastruktur auf den eRezept-Server hochgeladen. Daneben wird ein Zugangscode zu den Rezeptdaten generiert. Dieser erlaubt es dem Apotheker später die Rezeptdaten abzurufen. Je nach Wunsch des Patienten wird der Rezeptcode über die Rezept-App der gematik oder in Papierform ausgegeben.
Abb. So sieht das e-Rezept künftig aus (Quelle: gematik)
Vorteil eRezept: Verfügbarkeitscheck
Mit der Rezept-App kann der Versicherte nach dem Authentifizierungsprozess die Verfügbarkeit des verschriebenen Medikaments bei bis zu drei Apotheken prüfen. Im Anschluss wählt der Leistungsempfänger eine Apotheke, übermittelt den Rezeptcode und reserviert das Medikament verbindlich. Für die Abholung zeigt der Versicherte seinen digitalen Rezeptcode vor.
Quellen:
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