Das KTQ-Zertifizierungsverfahren für Gesundheitsinstitutionen

Das KTQ-Zertifizierungsverfahren für Gesundheitsinstitutionen

KTQ steht für „Kooperation und Transparenz im Gesundheitswesen“. Das KTQ- Zertifizierungsverfahren wird getragen von den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen, der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat sowie seit 2005 dem Hartmannbund. Das Zertifizierungsverfahren wurde seit 1996 – unter Berücksichtigung internationaler Verfahren – durch praktizierende Kliniker entwickelt, wobei insbesondere die Implementierung und stetige Weiterentwicklung (KVP = Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) eines berufs- und hierarchieübergreifenden internen Qualitätsmanagement gefördert werden soll. (Vgl. ÄZQ 2016).

Das KTQ-Verfahren

Das KTQ-Verfahren ist auf die speziellen Anforderungen in den Bereichen Krankenhäuser, Praxen und MVZ, Rehabilitationseinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Hospize und alternative Wohnformen sowie Rettungsdienste ausgelegt. Ziel einer KTQ-Zertifizierung ist die Optimierung von Prozessen innerhalb der Patientenversorgung.

Stärken und Schwächen der KTQ-Zertifizierung

StärkenSchwächen
  • Speziell für Gesundheitsinstitutionen
  • Vernetzung des QM innerhalb der Einrichtungen
  • Praxisbezogenheit durch Erarbeitung der Kriterien von erfahrenen und aktiv tätigen Fachexperten
  • Visitation/Begehung durch beruflich aktive KTQ-Visitoren
  • Zielt primär auf Prozessqualität in der Patientenversorgung
  • Selbst- und Fremdbewertung
  • Auch im ambulanten Bereich anwendbar
  • Möglichkeit der validen Außendarstellung durch einen standardisierten, öffentlich publizierten KTQ-Qualitätsbericht
  • Dreijährige Gültigkeit des Zertifikats
  • Freiwilliges Verfahren
  • KTQ® und DIN-ISO sind keine Widersprüche
  • DIN-ISO-9001-Modell dient als Grundlage bzw. Ergänzung für ein KTQ-Verfahren

  • Zielt nicht obligatorisch auf medizinische Ergebnisqualität und Angemessenheit der Leistungen
  • Kosten-Nutzen-Relation noch nicht evaluiert
  • Noch keine internationalen Erfahrungen
  • Hoher Einsatz von Ärzteschaft, Pflegekräften sowie Verwaltungsmitarbeitern
  • Insbesondere vor und während der Visitation kulminieren die Aufwände

Vor dem Zertifikat steht die Selbstbewertung

Das Verfahren basiert auf einer Kombination aus Selbst- und Fremdbewertung. Der erste Schritt für eine Praxis ist die KTQ-Selbstbewertung, die als kritische Selbstreflexion der Strukturen und Leistungen einer Praxis/MVZ zu verstehen ist. Die Selbstbewertung bildet die Grundlage für die Fremdbewertung. Diese wird von den sogenannten Visitoren durchgeführt. Stimmen die Ergebnisse der Selbstbewertung mit den Erkenntnissen der KTQ-Visitoren weitestgehend überein und wurden im Ergebnis 55 % der Gesamtpunktezahl und 55 % in der Kategorie „Patientenorientierung“ erreicht, erhält die Praxis das KTQ-Zertifikat. Dieses ist für drei Jahre gültig und kann danach in einer Re-Zertifizierung erneuert werden.

Weiterentwicklung des KTQ-Verfahrens

Seit 1. September 2019 traten im Zuge einer Überarbeitung des KTQ-Verfahrens u. a. folgende Änderungen in Kraft:

  • Qualitätsversprechen der Einrichtung gemäß QM-Richtlinie des G-BA
  • Mehr Feedback im Rahmen des KTQ-Visitationsberichts
  • Ein Zwischen-Check nach 1,5 Jahren
  • KTQ-Qualitätsbericht ist nur noch optional.

Kommentar:

“Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in “Chefsache” unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.

Neben “Chefsache” finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.”

Quelle: Gesundheitsmarktwissen

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