Das Versicherungssystem in Deutschland

Das Versicherungssystem in Deutschland

Das deutsche Gesundheitssystem ist eine Mischung zwischen dem klassischen deutschen arbeitgeberbasierten „Bismarck-Modell“ und dem „Beveridge Modell“ mit gesetzlicher Krankenversicherung. Es ist weitgehend föderal organisiert und beruht auf dem Prinzip der Subsidiarität. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richtet sich die Pflichtmitgliedschaft und Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) traditionell nicht nach dem individuellen Risiko. Jeder leistet seinen solidarischen Beitrag nach seinen Möglichkeiten. Genau dieses Prinzip ist immer wieder Gegenstand der Reformdebatten. Das duale System mit GKV und privater Krankenversicherung (PKV) wird immer wieder zur Diskussion gestellt. Die Rolle der PKV würde sich dann in den meisten Modellen auf Zusatzabsicherung beschränken. Die PKV wird als notwendig angesehen, um die Vielfalt des Versorgungsangebotes im Wettbewerb zu sichern.

Aktuelle Zahlen zu den Versicherten in Deutschland

Der Großteil der Bevölkerung (2022: 74,11 Mio. bzw. 87,9%) ist als Arbeitnehmer oder deren Angehörige gesetzlich versichert, rund 12% sind bei privaten Versicherungen freiwillig versichert. Pflichtversicherte haben nach § 175 SGB V ein weitgehendes Kassenwahlrecht.

Bürger mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2023: 66.600 Euro/Jahr) sind Pflichtversicherte. Bürger mit höherem Einkommen sind von der Versicherungspflicht befreit und können sich entweder freiwillig in der GKV oder privat versichern.

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung (2023: 59.850 Euro/Jahr; monatlich 4.987,50 Euro) ist das Einkommen der Arbeitnehmer beitragspflichtig, alles was darüber liegt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.

Gibt es in Deutschland Menschen ohne Krankenversicherung?

Im Jahr 2019 gab es in Deutschland 61.000 Menschen ohne Krankenversicherung. Kassen waren bis 2007 nicht verpflichtet, von der Versicherungspflicht befreite Personen wieder aufzunehmen. In den Jahren davor waren v.a. Selbstständige, Geschiedene und Rückkehrer aus dem Ausland gefährdet, nicht versichert zu sein. Seit 2007 gibt es die Versicherungspflicht (i.R. des GKV-WSG, § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), d.h. alle Bürger müssen sich krankenversichern, nicht nur die Pflichtversicherten, sondern auch die bisher von der Versicherungspflicht befreiten Bürger. Im Gegenzug sind Privatversicherungen verpflichtet, Versicherungswilligen einen Basistarif (mit Limit für Höchstbeiträge und ohne Risikozuschläge) anzubieten. Die GKV kann Verträge mit säumigen Zahlern nur noch schwer kündigen und darf einen Mitgliedschaftsantrag nicht zurückweisen. Seit Januar 2014 sind Rückkehrer, die die Beiträge nicht leisten konnten, weiter gestärkt: Die Säumniszuschläge wurden von 60% auf 12% pro Jahr gesenkt, die PKV wurde verpflichtet, diese Mitglieder in einen Notlagentarif zu überführen.

 

Kommentar:

“Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in “Chefsache” unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.

Neben “Chefsache” finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.”

Quellen:

Vanessa Dierberger
Autor Vanessa Dierberger
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