DATEV e. V.: Kein Monopol mehr bei Vollmachtsdatenbanken

DATEV e. V.: Kein Monopol mehr bei Vollmachtsdatenbanken

Selbst wenn Steuerberater einen anderen Software-Anbieter nutzen als die DATEV, mussten sie in der Vergangenheit für die elektronische Legitimation, die nötig ist, um Informationen über ihre Mandanten bei den Finanzverwaltungen abrufen zu können (sogenannte Vollmachtsdatenbank), die entsprechenden – exklusiv bei DATEV liegenden – Services nutzen. Eine entsprechende Dienstleistungskonzession hatten die Steuerberaterkammern mit dem als Genossenschaft fungierenden Unternehmen geschlossen. Da dies die Marktstellung anderer Mitbewerber und den Wettbewerb per se schwächen würde, hatten Konkurrenten des IT-Anbieters 2018 Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. Im Sommer 2018 stellte dieses einen Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) fest und einigte sich nun Ende 2019 im Rahmen entsprechender Verpflichtungszusagen mit den Kammern.

 

Weiterführende Informationen, wie Kommentierungen, Quellen etc. sind nur für ATLAS FREIE BERUFE Kunden ersichtlich.

Arrow right icon