Obwohl seit Anfang März von den Ärzten Mehrfachverordnungen ausgestellt werden dürfen, rät der Deutsche Apothekerverband, diese nicht abzurechnen, da nach wie vor der Abrechnungs- bzw. Dokumentationsprozess ungeklärt ist. Zudem ist auch unklar, was Apotheken und Ärzte gleichermaßen verunsichert, wie genau das Wiederholungsrezept auszusehen hat. KBV, DAV und der GKV-Spitzenverband konnten sich bislang nicht auf ein Procedere einigen.
Quellen:
- KBV – Mehrfachverordnung von Arzneimitteln kommt später
- ABDA – Wiederholungsrezepte derzeit nicht abrechnungsfähig
- ABDA – Neue Bestimmungen für Wiederholungsrezepte und Grippeimpfungen in Apotheken
- BVDAK – Konzeptrahmen zur praktischen Umsetzung der Grippeschutzimpfung in der Apotheke
Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.