Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung: Was kommt bis 2025 auf Kassen und Beitragszahler zu?

Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung: Was kommt bis 2025 auf Kassen und Beitragszahler zu?

Die gesetzlichen Krankenkassen benötigen bis 2025 deutlich mehr finanzielle Mittel als bislang prognostiziert. Dies geht aus einer aktuellen Prognose des IGES Instituts hervor, die von der DAK-Gesundheit beauftragt wurde. Den Berechnungen des IGES liegen zwei Szenarien zugrunde. Während das Basisszenario auf die gegenwärtigen Zahlen der Bundesregierung und von Wirtschaftsforschungsinstituten basiert, geht das Risikoszenario mit Blick auf die Unwägbarkeiten bei der Entwicklung der Pandemie und der Folgen eines russischen Energieembargos von einer wirtschaftlichen Rezession aus.

Tab.: Finanzbedarf in der gesetzlichen Krankenversicherung

2023

2024

2025

Basisszenario19,0 Mrd. €25,0 Mrd. €30,2 Mrd. €
Risikoszenario24,1 Mrd. €30,2 Mrd. €35, 6 Mrd. €

 

Kommentar:

Die „goldenen Jahre“ mit steigenden Rücklagen der Krankenkassen, ausgabensteigernden Reformen und sinkenden Zusatzbeiträgen sind vorerst vorbei. Dabei lassen sich die Risiken durch die weitere Entwicklung der Pandemie und der Folgen des Ukrainekrieges nur schwer einschätzen. Sicher ist jedoch, dass sich Kassen, Versicherte und Leistungserbringer im Gesundheitswesen in den kommenden Jahren auf härtere Zeiten einstellen müssen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird mit einem ersten Spargesetz reagieren. Der Referentenentwurf des geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes sieht finanzielle Einschnitte bei allen Beteiligten vor:

  • Bund/Steuerzahler: Im Jahr 2023 fließen zusätzlich 3 Mrd. Euro in den Gesundheitsfonds (davon 2 Mrd. Euro als Zuschuss und 1 Mrd. Euro als Darlehen).
  • Krankenkassen: Weitere Auflösung der Finanzreserven im Jahr 2023 in zwei Stufen bei kassenübergreifendem Solidarausgleich.
  • Niedergelassene: Entfall der Neupatientenregelung (gegenwärtig extrabudgetäre Vergütung von 10 Euro je Neupatient)
  • Krankenhäuser: Restriktionen bei der Anrechenbarkeit der Pflegepersonalkosten 2024: Diese sind nur noch dann Bestandteil des Pflegebudgets, wenn eine entsprechende Qualifikation als Pflegekraft vorliegt und sie in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Einsatz kommen.
  • Apotheken: Erhöhung des Apothekenabschlags von gegenwärtig 1,77 Euro auf 2,00 Euro
  • Arzneimittelhersteller: u.a. Verlängerung des Preismoratoriums um 4 Jahre (ursprünglich sollte dieses Ende 2022 auslaufen)

Die Berechnungen des IGES kommen zu dem Ergebnis, dass diese Maßnahmen nicht zur Deckung der Finanzierungslücke ausreichen werden. Sie gehen deshalb von der Notwendigkeit der Erhöhung des Beitragssatzes um 0,4 Punkte aus. Das Bundesgesundheitsministerium hatte eine Anhebung um 0,3 Punkte angekündigt.

Quelle: DAK-Gesundheit – iGES-Studie

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