Der zunehmende Zahnärztemangel in Deutschland stellt die zahnmedizinische Versorgung vor große Herausforderungen. Besonders betroffen sind ländliche Regionen sowie die neuen Bundesländer, in denen bereits heute vielerorts Nachfolger für bestehende Zahnarztpraxen fehlen. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Sachsen-Anhalt warnte bereits 2024 vor einer erheblichen Versorgungslücke bis zum Jahr 2030, die rund 500.000 Bürger betreffen könnte. Vor allem die alternde Zahnärzteschaft verschärft die Situation zunehmend. In Sachsen-Anhalt hatte 2024 bereits mehr als ein Drittel der praktizierenden Zahnärzte das 60. Lebensjahr überschritten.
Rund 11 % der Zahnärzte sind älter als 65 Jahre
Zur Sicherstellung der zahnmedizinischen Versorgung werden gegenwärtig verschiedene Maßnahmen diskutiert. Dazu gehören die Schaffung zusätzlicher Studienplätze, die erleichterte Approbation ausländischer Zahnärzte sowie internationale Kooperationsmodelle. Eine zunehmend wichtige Rolle spielt außerdem die Tätigkeit über das reguläre Rentenalter hinaus. Zahnärzte bleiben heute deutlich häufiger auch nach Erreichen des Rentenalters beruflich tätig. Während die vertragszahnärztliche Tätigkeit früher auf das 68. Lebensjahr begrenzt war, wurde diese Regelung im Jahr 2009 im Rahmen des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ aufgehoben. Seitdem können Vertragszahnärzte ihre Zulassung unbegrenzt behalten und weiterhin praktizieren.
In den vergangenen Jahren hat sich der Anteil älterer, weiterhin berufstätiger Zahnärzte kontinuierlich erhöht. Laut Statistischem Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer lag der Anteil der praktizierenden Zahnärzte über 65 Jahren im Jahr 2016 noch bei 9 %; bis 2024 stieg dieser Wert auf 11 %. Zum Vergleich: Die Altersgruppe der unter 35-jährigen Berufseinsteiger machte im Jahr 2024 rund 19 % aus. Die Weiterbeschäftigung der älteren Zahnärzte erfolgt dabei in unterschiedlichen Modellen. Einige Zahnärzte führen ihre Praxis über das Rentenalter hinaus weiter, andere wechseln nach der Praxisabgabe in ein Angestelltenverhältnis. So waren im Jahr 2024 bereits 6,7 % der angestellten Zahnärzte über das Rentenalter hinaus tätig.
Ost-West-Gefälle bei der Altersstruktur
Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung in den neuen Bundesländern. Dort liegt der Anteil älterer Zahnärzte mit 13 % etwa zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt der alten Bundesländer. Spitzenreiter ist Thüringen mit 15 %, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 14 %. In strukturschwachen und ländlichen Regionen ist die Nachbesetzung freiwerdender Praxen häufig besonders schwierig, wodurch sich die Gefahr einer Unterversorgung weiter erhöht.
Kommentar:
Die Zahlen verdeutlichen die wachsende Bedeutung älterer Zahnmediziner für die zahnärztliche Versorgung – insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Da in den kommenden Jahren zahlreiche weitere Zahnärzte das Rentenalter erreichen werden, gewinnt die Frage zunehmend an Bedeutung, wie erfahrene Zahnmediziner länger im Beruf gehalten werden können.
Die in diesem Jahr eingeführte Aktivrente setzt hierfür zwar erste Anreize, erfasst bislang jedoch ausschließlich angestellte Ärzte und nicht freiberuflich tätige Zahnärzte in eigener Praxis. Gerade im zahnärztlichen Bereich bleibt damit ein relevantes Versorgungspotenzial unberücksichtigt. Vor dem Hintergrund zunehmender Nachwuchsengpässe und regionaler Versorgungsunterschiede dürfte die stärkere Einbindung erfahrener Zahnärzte künftig weiter an gesundheitspolitischer Bedeutung gewinnen.
Quellen:
- KZV LSA – Pressemitteilungen: Über 500.000 Menschen in Sachsen-Anhalt ohne Zahnarzt
- BZÄK – Nachgezählt
- Statistisches Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer 2024/2025