Diabetischer Fuß: Zweitmeinungsverfahren startet

Diabetischer Fuß: Zweitmeinungsverfahren startet

Ab sofort haben betroffene gesetzlich Krankenversicherte bei einer geplanten Amputation infolge des Diabetischen Fußsyndroms einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Dies folgt aus einem entsprechenden Beschluss des G-BA zur Ergänzung der Zweitmeinungs-Richtlinie der am 27.5.2021 in Kraft getreten ist.

  • Das Zweitmeinungsverfahren bezieht sich auf Patienten mit Diabetes mellitus (ICD E10 bis E14 als Haupt- oder Nebendiagnose)
  • Eine Zweitmeinung können unter anderem Angiologen, Endokrinologen, Diabetologen, Internisten und Allgemeinmediziner mit Zusatzbezeichnung Diabetologie abgeben sowie Gefäßchirurgen, Orthopäden und Unfallchirurgen.
  • Podologen, Medizinische Fußpfleger, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechnikmechaniker oder Orthopädiemechaniker und Bandagisten können zur Beratung hinzugezogen werden.
  • Die genannten Fachärzte benötigen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung und bestimmte Qualifikationen (u.a. Nachweis darüber, in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung jährlich durchschnittlich 30 Patienten mit diabetischem Fußsyndrom in einem multidisziplinären Setting behandelt zu haben). Sie müssen ferner mit einem oder mehreren Fachärzten anderer Einrichtungen so kooperieren, dass bei Bedarf deren Expertise eingeholt werden kann.

Das Zweitmeinungsverfahren besteht bereits bei Eingriffen an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie), der Gebärmutterentfernung (Hysterektomie), Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie) sowie bei der Implantation einer Knieendoprothese. Künftig sollen Versicherte auch bei Eingriffen an der Wirbelsäule Recht auf eine Zweitmeinung haben.

Die Fachärzte mit entsprechenden Genehmigungen zur Erbringung einer Zweitmeinung sind unter https://www.116117.de/de/zweitmeinung.php gelistet.

Quelle: Bundesanzeiger: BAnz AT 27.05.2021 B1

 

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