Im letzten Beitrag wurden die gesetzlichen Regelungen, die zahlenmäßige Entwicklung sowie Gründe und Ziele der Filialisierung erläutert. In dieser News stehen betriebswirtschaftliche Themen im Vordergrund.
Unterschiede zwischen Hauptapotheke und Filiale hinsichtlich wirtschaftlicher Entwicklung
a) Umsatz/Wareneinsatz
Den Umsatz und Rohertrag betreffend sind keine signifikanten Unterschiede zwischen der Haupt – und Filialapotheke zu erkennen, da diese Faktoren vom Standort und Typ der Apotheke abhängen und nicht vom Konstrukt Haupt- oder Filialapotheke. Jedoch können sich durch die Bündelung des Einkaufs Kostenvorteile durch verbesserte Einkaufskonditionen bzw. durch Reduzierung der Prozesskosten ergeben. Für ein aussagekräftiges Controlling ist die korrekte Zuordnung und Fakturierung der internen Lieferungen von wesentlicher Bedeutung. In der Praxis erfolgt die interne Fakturierung jedoch häufig nicht mit dem rabattierten Einkaufspreis. Dies hat zur Folge, dass die Apotheke, die den zentralen Einkauf durchführt, einen besseren Rohertrag und somit ein besseres Ergebnis ausweist als die anderen Apotheken im Verbund.
b) Personalkosten
Hier lassen sich signifikanten Unterschiede feststellen. So liegt die Personalaufwandsquote einer Filiale durchschnittlich 1,5-2,5 Prozentpunkte über den Personalkosten einer Hauptapotheke. Dies liegt daran, dass die Kosten für die Apothekenleitung (Filialleiter; bis zu 80.000,- Euro Bruttolohnaufwand p.a.) in der Filiale verbucht sind und in der Hauptapotheke die Kosten für den Inhaber gemäß der Rechtsform per se nicht enthalten sind.
Auf der anderen Seite kümmert sich ein Filialleiter in der Regel weniger um administrative Aufgaben und kann sich dadurch mehr dem Handverkauf widmen. Dadurch können sich Einsparungen beim pharmazeutischen Personal ergeben. Jedoch sollte immer berücksichtigt werden, dass ggf. nicht alle anfallenden Personalkosten in der Filialapotheke verbucht sind. So zeigt die Praxis häufig, dass z.B. die Kosten für den Botendienst nur in der Hauptapotheke verbucht sind, obwohl der Bote auch für die Filiale tätig ist.
c) Sonstige Kosten
Zu diesem Punkt können aus unserer Sicht keine eindeutigen Aussagen zu Unterschieden zwischen Haupt- und Filialapotheken getroffen werden, da auch hier das gleiche Phänomen wie bei den Personalkosten zu beobachten ist, d. h., dass Kosten nicht verursachungsgemäß weiterberechnet werden. Hierzu gehören bspw. Aufwendungen für
- Beiträge zu Berufsorganisationen,
- Werbung, Marketing und Kommunikation,
- Gebühren für die Rezeptabrechnung,
- sonstige Kosten etc.,
was anhand dem nachfolgenden Beispiel verdeutlicht werden soll:
01-12/2018 | 01-12/2018 |
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Umsatz | ||
Rohertrag | ||
Personalkosten | ||
Raumkosten | ||
Beiträge/Versicherungen | ||
Wartung/Instandhaltung | ||
KfZ | ||
Werbung | ||
Leasing | ||
Sonstige Kosten | ||
Abschreibungen | ||
Ergebnis vor Zinsen/Steuern | ||
Zinsen | ||
Ergebnis vor Steuern | ||
GewSt | ||
Vorl. JA-Überschuss |
* Die geringere Rohertragsquote der Hauptapotheke resultiert aus der Standortsituation: Hauptapotheke befindet sich in einem Ärztehaus und die Filialapotheke in einem Nahversorgungszentrum.
** Die Filialapotheke verfügt über einen Automaten.
d) Betriebsergebnis
Vor dem Hintergrund der genannten Ausführungen weisen Filialen ein durchschnittliches Betriebsergebnis auf, das bei korrekter Zuordnung der Kosten ca. 1,5-2,5 Prozentpunkte unterhalb des Ergebnisses einer Hauptapotheke liegt.
Quelle: Marco Benz – http://www.apomind.de/
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