87 Abs. 2e SGB V sieht eine jährliche Anpassung des Orientierungswertes (Punktwert) für die Vergütung ärztlicher Leistungen vor.
Anpassungskriterien sind gemäß § 87 Abs. 2g SGB V
- die Entwicklung von Investitions- und Betriebskosten in den Arztpraxen
- die Möglichkeit zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven
- die allgemeine Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen, soweit diese nicht bereits durch eine Weiterentwicklung der Bewertungsrelationen des EBM bzw. durch im EBM vorgesehene Abstaffelungsregelungen erfasst worden sind
Für das Jahr 2023 hat der Bewertungsausschuss eine Erhöhung des bundeseinheitlichen Orientierungswertes um 2,0% beschlossen. Dies entspricht einer Steigerung um ca. 780 Mio. Euro. Der Orientierungswert stieg somit zum 1.1.2023 auf 11,4915 Cent.
Die morbiditätsbedingten Veränderungsraten
Nach § 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SGB V sind vom Bewertungsausschuss Empfehlungen zur Vereinbarung von Veränderungen der Morbiditätsstruktur der Versicherten zu beschließen. Grundlage dieser Empfehlungen sind Berechnungen des Instituts des Bewertungsausschusses. Dieses errechnet für jeden Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung zwei Veränderungsraten. Eine Veränderungsrate basiert auf den Behandlungsdiagnosen, die andere Rate auf demografischen Kriterien (Alter und Geschlecht). Für das Jahr 2023 hat der Bewertungsausschuss folgende Veränderungsraten empfohlen:
Tab.: Morbiditätsbedingte Veränderungsraten 2023
Morbiditätsbedingte Veränderungsraten 2023
Veränderungsraten 2023 | |||
---|---|---|---|
KV | Demografische Kriterien | Behandlungsdiagnosen | Mittelwert |
Schleswig-Holstein | 0,1399 % | 0,2679 % | 0,2039 % |
Hamburg | -0,1281 % | -0,4133 % | -0,2707 % |
Bremen | 0,19709 % | -0,3979 % | -0,1004 % |
Niedersachsen | 0,0841 % | -0,0514 % | 0,0164 % |
Westfalen-Lippe | 0,1131 % | 0,3219 % | 0,2175 % |
Nordrhein | -0,0348 % | 0,2124 % | 0,0888 % |
Hessen | 0,0766 % | -0,2007 % | -0,0621 % |
Rheinland-Pfalz | 0,0724 % | 0,1482 % | 0,1103 % |
Baden-Württemberg | 0,0679 % | -0,0238 % | 0,0221 % |
Bayern | 0,0817% | 0,1549 % | 0,1183 % |
Berlin | -0,0909 % | -0,5493 % | 0,3201 % |
Saarland | 0,1535 % | 0,3559 % | 0,2547 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 0,2472 % | 0,2472 % | 0,4298 % |
Brandenburg | 0,1024 % | 0,0118 % | 0,0571 % |
Sachsen-Anhalt | 0,1897 % | 0,60910 % | 0,3994 % |
Thüringen | 0,2120 % | 0,4629 % | 0,3375 % |
Sachsen | 0,0526 % | 0,1773 % | 0,1149 % |
Auf Basis dieser Empfehlungen verhandeln die regionalen KVen mit den Krankenkassen eine Anpassung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) für das Jahr 2023. Vorgaben zur Gewichtung der beiden Veränderungsraten enthält das Gesetz zwar nicht. Das Bundessozialgericht (BSG) hat jedoch 2014 in einem Urteil ausgeführt, dass sich die Vertragspartner (KV und Krankenkassen) grundsätzlich am Mittelwert zwischen diesen beiden Parametern orientieren müssen. Abweichungen vom Mittelwert seien zwar zulässig, bedürfen aber einer konkreten Begründung (Aktenzeichen: B 6 KA 6/14 R). In der Tabelle ist daher neben den vom Bewertungsausschuss beschlossenen Veränderungsraten zusätzlich der Mittelwert angegeben. Mit einem weiteren Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.5.2017 (Aktenzeichen B 6 KA 14/16 R) und dem vorangegangenen BSG-Urteil vom 13.8.2014 sind die Gesamtvertragspartner an die gesetzlich festgelegte Gewichtung bei der Mitteilung der Veränderungsraten gebunden.
Sonstige Beschlüsse
Strukturelle Änderungen wurden für 2023 bei den ambulanten Operationen und belegärztlichen Leistungen beschlossen. Für die geplanten Änderung und zur Förderung bestimmter Operationen werden rund 60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Das Honorar je Leistung soll durchschnittlich um 30% steigen.
Der Katalog der ambulanten Operationen soll erweitert werden. Es ist eine sektorengleiche Vergütung für die ambulanten Operationen im Krankenhaus und von niedergelassenen Ärzten in Vorbereitung.
Kommentar:
“Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in “Chefsache” unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.
Neben “Chefsache” finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.”
Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN