Die elektronische Gesundheitsakte (eGA) und Patientenakte (ePA)

Die elektronische Gesundheitsakte (eGA) und Patientenakte (ePA)

Der elektronischen Patientenakte (ePA) kommt nicht nur eine Schlüsselrolle bei der digitalen Verknüpfung der intersektoralen Versorgungsprozesse zu, sondern bringt auch eine enorme Kostensenkung sowie Qualitätsverbesserung mit sich. Den gesetzlichen Vorgaben zufolge sollen die Kassen verpflichtet werden, bis spätestens Anfang 2021 ihren Versicherten eine kostenlose ePA zur Verfügung zu stellen. Parallel dazu entwickeln schon jetzt Versicherungen und andere Anbieter digitale Akten, die eine Verwaltung der Gesundheitsdaten ermöglichen. Fälschlicherweise werden die elektronische Patientenakte und die Gesundheitsakte oftmals verwechselt. Das ist durchaus nachvollziehbar, da beide Akten die freiwillige Verwaltung von individuellen Gesundheitsdaten, unabhängig vom Leistungserbringer, anbieten. Unterschiede zeigen sich jedoch zum einen in der rechtlichen Verankerung, zum anderen in der Standardisierung der Systeme. Die ePA ist, anders als die eGA, Teil des 2016 in Kraft getretenen Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, kurz E-Health-Gesetz, und unterliegt somit den strengen Sicherheitsanforderungen der gematik und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Im Fall der elektronischen Gesundheitsakte gelten hingegen ausschließlich die aktuellen Datenschutzbestimmungen.

Übersicht Anbieter eGA:

  • Vivy (Vivy GmbH)
  • TK Safe (Techniker Krankenkasse in Kooperation mit IBM)
  • Gesundheitsnetzwerk HaffNet (AOK Nordost, AMEOS Klinika Ueckermünde und Anklam, Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern)
  • CGM-LIFE eSERVICES CompuGroup Medical Deutschland AG)
  • Meine Gesundheit (AXA in Kooperation mit IBM)
  • vitabook (vitabook GmbH)
  • GESUNDHEITSAKTE.DE (careon GmbH)

(kein Anspruch auf Vollständigkeit)

Quellen:

 

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