Die elektronische Patientenakte (ePA) auf europäischer Ebene

Die elektronische Patientenakte (ePA) auf europäischer Ebene

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran. Bis Mitte dieses Jahres sollen bundesweit alle Arzt- und Psychotherapiepraxen an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Gleichzeitig wird die Entwicklung von digitalen Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) vorangetrieben. Laut Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen ab 2021 alle gesetzlich Versicherten ihre Gesundheitsdaten in der ePA verwalten können. Nach Einwilligung des Patienten können so künftig gesundheitsrelevante Daten sicher und schnell zwischen den verschiedenen Akteuren (Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern) ausgetauscht werden.

Um den Austausch von Gesundheitsdaten auch über die europäischen Ländergrenzen hinweg zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission Anfang Februar 2019 Empfehlungen für ein einheitliches Austauschformat für elektronische Patientenakten veröffentlicht. Gerade für Pendler und Reisende wäre dies von Vorteil, sollte eine ungeplante medizinische Behandlung fern der Heimat notwendig werden. Grundlage für die Authentifizierung und Identifizierung der EU-Bürger bildet die eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014). Diese regelt die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel, gewährleistet einen sicheren Zugang zu den Onlinediensten und die Versicherten erhalten so über ihre nationale Identifizierung auch einen Zugang zu den Gesundheitsdiensten bzw. -daten anderer EU-Staaten. Allerdings ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Kompatibilität der verschiedenen ePA-Systeme in vielen Fällen noch nicht gegeben. Erste Bemühungen der Mitgliedsstaaten für gemeinsame ePA-Standards gab es bereits 2008. Sowohl die Patientenkurzakte (Patient Summary) und die elektronische Verschreibung von Medikamenten (E-Prescription) wurden angeglichen. Jetzt sollen die Bereiche Laboruntersuchungen, Krankenhausentlassberichte und die medizinische Bildgebung ebenfalls standardisiert werden, sodass ein interoperabler Austausch möglich ist. Die technischen Spezifikationen für den Datenaustausch müssen während des Prozesses ebenfalls definiert werden. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine einheitliche Verarbeitung der Gesundheitsinformationen zwischen den landesspezifischen Gesundheitsinformationssystemen zu schaffen.

Die EU-Kommission hat zu diesem Zweck bereits einige IHE-Profile (Integrating the Healthcare Enterprise) definiert, die sich für die grenzüberschreitende Kommunikation zwischen den verschiedenen elektronischen Gesundheitsdiensten bzw. -anwendungen eignen. Die IHE-Profile legen fest, welche Standards zum Austausch bzw. zur Verarbeitung von Informationen zwischen den Systemen (z.B. Arztpraxis – Krankenhaus) unabdingbar sind. Zudem empfiehlt die EU-Kommission länderübergreifende Gespräche mit allen beteiligten Akteuren, um den interativen Prozess der ePA-Gestaltung gemeinsam weiterzuentwickeln und weiter zu verbessern.

Quellen:

 

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