Seit Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakten (ePA) für Ärzte und Kliniken verpflichtend. Dies umfasst auch die Befüllung der digitalen Akte mit bestimmten behandlungsrelevanten Informationen (z. B. Arztbriefe, Befundberichte oder Laborbefunde). 80 % der Ärzte und Psychotherapeuten kommen diesen Vorgaben bereits nach. So die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter rund 4.500 Leistungserbringern. Zudem gaben 75 % der Ärzte und Psychotherapeuten an, bereits hinterlegte Gesundheitsdaten (z. B. Befundberichte) im Rahmen der eigenen Behandlung eingesehen zu haben.
Abgesehen von den positiven Nutzungszahlen dokumentiert die Befragung auch die Unzufriedenheit der Leistungserbringer aufgrund wiederkehrender technischer Probleme. Mehr als die Hälfte der Responder konnte in den vergangenen Wochen mindestens einmal nicht auf die ePA der Patienten zugreifen. Zudem bemängelten etwa die Hälfte der Befragten, dass der Zugang zur ePA sehr langsam war. Daneben gaben mehr als ein Drittel der Ärzte und Psychotherapeuten an, dass die Speicherung von Dokumenten teilweise technisch nicht möglich war. Auch das Abstürzen des Praxisverwaltungssystems (PVS) wurde als Hemmnis genannt. Allerdings variierte die Zufriedenheit je nach Hersteller und Produkt.
Kommentar:
Die ePA verfügt zweifellos über ein erhebliches Potenzial zur Verbesserung der medizinischen Versorgung. Gleichzeitig verdeutlichen die wiederkehrenden technischen Schwierigkeiten, dass der Implementierungsprozess noch längst nicht abgeschlossen ist. Es wird noch Zeit in Anspruch nehmen, bis sowohl die technischen Probleme behoben als auch die Funktionalitäten substanziell erweitert sind. Beides ist von zentraler Bedeutung, um die Akzeptanz und damit auch die Nutzungsintensität bei Ärzten und Versicherten nachhaltig zu steigern.
Noch in diesem Jahr soll der elektronische Medikationsplan um die strukturierte Abbildung komplexer Dosierschemata erweitert werden, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern. Darüber hinaus ist die Integration weiterer Anwendungen wie Mutterpass, Impfpass und Kinderuntersuchungsheft vorgesehen.
Quellen: