Die neuen Funktionen der elektronischen Patientenakte

Die neuen Funktionen der elektronischen Patientenakte

Im vergangenen Jahr wurde die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit als Widerspruchslösung eingeführt. Seitdem ist die ePA ein fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Patienten können in der digitalen Akte Arztbriefe, eRezepte, Laborwerte oder Untersuchungsbefunde einsehen, eigene Gesundheitsdaten hinzufügen und die Zugriffsrechte individuell definieren.

Mit der neuen Ausbaustufe kommen nun schrittweise weitere Funktionen hinzu, die derzeit in einer Pilotphase getestet werden. Diese sollen den Nutzungskomfort und die Transparenz weiter verbessern. So können Versicherte künftig entscheiden, ob sie per Push-Nachricht über Aktivitäten (z. B. Neueinstellung eines Entlassbriefes) in der ePA benachrichtigt werden wollen. Der Vorteil: Durch die Push-Benachrichtigungen müssen die Versicherten selbst nicht die App öffnen, um tagesaktuell informiert zu werden.

Außerdem wird der elektronische Medikationsplan (eMP) als Teil des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) in der ePA etabliert. Dazu gehört auch, dass rezeptfreie Medikamente sowie Betäubungsmittel in der elektronischen Medikationsliste (eML) nachgetragen werden können.

 

Kommentar:

Mit dem eMP wird ein weiteres wichtiges Puzzleteil zur Verbesserung der Medikamentensicherheit hinzugefügt. Anders als bei der elektronischen Medikationsliste, die bereits heute alle verordneten eRezepte dokumentiert, bildet der eMP die institutsübergreifende Gesamtmedikation des Versicherten ab und ergänzt sie mit Hinweisen.

Er enthält alle Arzneimittel, die Ärzte ihren Patienten nach dem Anlegen der ePA per eRezept verordnen und die von der Apotheke abgegeben werden.

Quelle: gematik – Das sind die neuen Funktionen der ePA

Stefanie Gorr
Autor Stefanie Gorr
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