Seit Oktober 2020 können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Dies gilt jedoch nur für Gesundheits-Apps, die das standardisierte Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen haben und in das sogenannte DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurden. Hierfür müssen die Hersteller bestimmte Kriterien erfüllen, darunter auch den Nachweis eines positiven Versorgungseffekts.
Laut des aktuellen DiGA-Reports des GKV-Spitzenverbands wurden zwischen Anfang September 2020 bis Ende September 2023 insgesamt 55 DiGA in das Verzeichnis aufgenommen, wobei sechs Anwendungen im Verlauf der Erprobungsphase gestrichen wurden. Mittlerweile sind 54 DiGA im Verzeichnis aufgenommen, davon 30 Anwendungen dauerhaft.
DiGA-Aufwendungen steigen für die GKV
Die wachsende Nachfrage nach digitalen Anwendungen sowie die zunehmende Herstellerdichte führten im Berichtszeitraum zu einem deutlichen Anstieg der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Insgesamt lagen diese im beschriebenen Zeitraum bei 113 Mio. Euro, wobei eine deutliche Ausgabenerhöhung im Zeitverlauf zu erkennen ist. Innerhalb von drei Jahren stiegen die DiGA-Ausgaben von 13,5 Mio. Euro im ersten Jahr auf 67,5 Mio. Euro im dritten Jahr.
Wer nimmt die DiGA in Anspruch?
Bei Betrachtung der soziodemografischen Daten zeigt sich, dass Frauen die DiGA mit 71% überproportional häufig nutzen. Dabei liegt die höchste Inanspruchnahme der Apps auf Rezept in der mittleren Altersgruppe – Frauen bei 45 Jahren und Männer bei 47 Jahren. Die hohe Frauenquote bei den DiGA steht auch in Zusammenhang mit der indikationsbezogenen Verwendung. DiGA, die psychischen Erkrankungen adressieren, werden von rund 70 % der Frauen verwendet. Gleichzeitig machen die DiGA der Kategorie Psyche fast die Hälfte aller verordnungsfähigen DiGA aus.
Kommentar:
Digitale Gesundheitsanwendungen etablieren sich zunehmend in der Regelversorgung. Dies belegen nicht nur die Nutzungszahlen, sondern auch die wachsenden Leistungsausgaben der GKV. Mit dem Digital-Gesetz sollen die DiGA noch stärker in die Versorgung eingebunden werden. Hierfür werden die Risikoklassen auf IIb ausgeweitet werden und der Weg zur Einbindung in Disease-Management-Programme oder zur Schwangerschaftsbegleitung geebnet.
Quelle: GKV-Spitzenverband – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)