Die im Folgenden zusammengefassten Neuerungen zum Jahreswechsel betreffen Steuerzahler und/oder Unternehmen; sie wurden vom Bundesministerium für Finanzen zusammengestellt:
- Entlastung von Familien: u.a. Kindergelderhöhung um 10 Euro pro Monat sowie erhöhte steuerliche Kinderfreibeträge und Grundfreibeträge
- Steuerliche Entlastung bei der Privatnutzung von Elektrofahrzeugen (nur die Hälfte der üblichen Besteuerung) und Steuerfreiheit bei der privaten Nutzung eines betrieblichen (Elektro-)Fahrrades.
- Betreiber elektronischer Marktplätze (Internethandel) können seit 2019 unter gewissen Umständen für die Abführung der Umsatzsteuer der auf ihrer Plattform gelisteten Unternehmen haftbar gemacht werden; zudem sieht das Gesetz entsprechende Dokumentationspflichten für den Betreiber des Marktplatzes vor.
- Besseren Schutz und mehr Sicherheit für die betriebliche Altersversorgung – gemäß der Umsetzung einer EU-Richtlinie geht es u.a. um die Anpassung der Aufsicht, eine intensivierte Risikenbetrachtung etc.
- Weitere Neuregelungen: Vorabpauschale bei Anlagen in Investmentfonds sowie ein EU-weit standardisierter und gestärkter Rechtsrahmen für Verbriefungen.
Weiterführende Informationen, wie Kommentierungen, Quellen etc. sind nur für ATLAS FREIE BERUFE Kunden ersichtlich.