DiGA-Verordnung ab Oktober nur noch mit zertifizierter Software

DiGA-Verordnung ab Oktober nur noch mit zertifizierter Software

Seit Oktober 2020 haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Allerdings müssen die gesetzlichen Kassen nur Gesundheits-Apps finanzieren, welche das standardisierte Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen haben und im sogenannten DiGA-Verzeichnis gelistet sind. Hierfür müssen die Hersteller bestimmte Kriterien erfüllen, darunter auch den Nachweis eines positiven Versorgungseffekts der DiGA. Liegen die notwendigen Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht vor, so ist es den Herstellern erlaubt, diese im Rahmen einer Erprobungsphase bis maximal 24 Monate nachzureichen.

Mehr Auswahl bei den DiGA

Bis Ende Juni 2024 wurden 35 digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) dauerhaft in das Verzeichnis aufgenommen. Zudem befinden sich 22 weitere Anwendungen in der Erprobungsphase, während 7 DiGA aus dem Verzeichnis entfernt wurden. Mit der wachsenden Anzahl von DiGA-Anbietern hat auch die Verordnungshäufigkeit zugenommen. Dennoch spielen die DiGA innerhalb der ambulanten Versorgung eine immer noch untergeordnete Rolle. So geht der BARMER Arztreport 2024 von 600.000 DiGA-Verordnungen in gut drei Jahren aus. Das entspricht etwa der Anzahl der jährlich durchgeführten Darmvorsorgeuntersuchungen für Personen ab 50 Jahren in Deutschland.

Dennoch lässt sich in den vergangenen Jahren ein positiver Verordnungstrend dokumentieren. Insbesondere Hausärzte verschrieben dabei mehr als ein Drittel aller DiGA-Rezepte.

 

Kommentar:

Nach einer Verschiebung der ursprünglichen Frist aufgrund von Implementierungsschwierigkeiten wird die Verwendung einer von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierten Praxissoftware ab Oktober 2024 obligatorisch. Diese Software zielt darauf ab, verschreibungsfähige DiGA für Leistungserbringer klarer und übersichtlicher zu präsentieren, um eine neutrale Auswahl zu erleichtern. Sie bietet nicht nur Zugriff auf Preis- und Produktinformationen, sondern verfügt auch über erweiterte Recherche- und Suchfunktionen.

Quellen:

Stefanie Gorr
Autor Stefanie Gorr
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