Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können ab sofort auch elektronisch verordnet werden. Zunächst erfolgt die Einführung der elektronischen Verordnung der DiGA freiwillig, wird aber zukünftig verpflichtend sein. Die freiwillige digitale Verordnung setzt ein zertifiziertes DiGA-Modul im Praxisverwaltungssystem (PVS) voraus.
Alternativ steht Ärzten und Psychotherapeuten weiterhin das Verordnungsformular (Muster 16) zur Verfügung.
Technische Umsetzung in der Praxis
Die elektronische DiGA-Verordnung erfolgt über das PVS der Praxis und wird an den eRezept-Fachdienst in der Telematikinfrastruktur übermittelt. Dafür werden, analog der Papierverordnung, die konkrete Anwendung sowie die zugehörige Pharmazentralnummer (PZN) im System hinterlegt.
Nach erfolgreicher Übermittlung erhält die Praxis eine Bestätigung. Patientinnen und Patienten können das eRezept entweder digital, beispielsweise über eine eRezept-App, nutzen oder einen Ausdruck mit QR-Code erhalten. Mit diesem Code wenden sie sich an ihre Krankenkasse, die einen Freischaltcode für die jeweilige DiGA bereitstellt.
Kommentar:
Die Einführung der digitalen DiGA-Verordnung ist ein weiterer notwendiger Schritt beim Ausbau der digitalen Strukturen in der ambulanten Versorgung. Bereits seit 2024 müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich per eRezept verordnet werden. Derzeit bestehen digitale und papiergebundene Verordnungswege noch parallel – das kann in den Praxen zu zusätzlichem organisatorischem Aufwand führen. Perspektivisch ist daher eine vollständig digitale Verordnung anzustreben, um Prozesse zu vereinfachen und Medienbrüche zu vermeiden.