Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran. Insbesondere die Coronakrise hat den Ausbau digitaler Strukturen und Angebote beschleunigt. Ein Paradebeispiel hierfür ist die Videosprechstunde. Wurde die virtuelle Sprechstunde 2019 nur von einigen wenigen Versicherten nachgefragt, änderte sich dies mit der Corona-Pandemie radikal. Mittlerweile ist die Videosprechstunde fester Bestandteil der Regelversorgung.
Daneben wird das digitale Netzwerk – die Telematikinfrastruktur (TI) kontinuierlich erweitert. Die TI ermöglicht nicht nur einen sicheren und schnellen Austausch von Gesundheitsdaten über die Sektoren- und Einrichtungsgrenzen hinweg, sondern ist auch Plattform für zahlreiche digitale Anwendungen. Dazu zählen z.B. die elektronischen Patientenakte (ePA), der elektronische Medikationsplan (eMP) oder das elektronische Notfalldatenmanagement (NFDM). Ärzte und Psychotherapeuten sind bereits seit 2019 gesetzlich zum Anschluss verpflichtet. Seit 2020 bzw. 2021 sind Apotheken und Krankenhäuser Teil der TI. Weitere Akteure folgen in den kommenden Jahren.
Abb. Ausbau der Telematikinfrastruktur
Verpflichtender Anschluss | Akteur |
---|---|
Juli 2019 | Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten |
September 2020 | Apotheken |
Januar 2021 | Krankenhäuser |
Januar 2024 | Ambulante, stationäre und außerklinische Intensivpflege |
Juli 2024 | Zahntechnische Labore |
Januar 2025 | Erbringer Soziotherapie |
Januar 2026 | Heil- und Hilfsmittelerbringer |
Quelle: DVPMG, gematik, KBV |
Kommentar:
Derzeit sind die Nutzungsmöglichkeiten der TI noch wenig flexibel. Ärzte können bislang nur ortsgebunden, z.B. in der Praxis auf die TI zugreifen. Ursächlich hierfür ist die technische Infrastruktur, die aus Hardware-Komponenten, wie z.B. dem Konnektor besteht. Mit der TI 2.0 soll sich dies grundlegend ändern. Ziel des Gesetzgebers ist es, bis Ende 2025 die TI zu modernisieren, indem die Hardware- durch Softwarelösungen ersetzt werden. Bis dahin bleibt die hardwaregebundene Infrastruktur der TI bestehen.
Aufgrund abgelaufener Zertifikate müssen allein in diesem Jahr rund 15.000 Konnektoren ausgetauscht werden. Dies betrifft zunächst die Firma CompuGroup Medical, die als erstes Unternehmen zugelassene Konnektoren auf den Markt gebracht hatten. In 2023 werden dann weitere 40.000 Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen einen Tausch der Komponente vornehmen müssen.
Quellen:
- gematik
- Bundesministerium für Gesundheit – Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG)