Digitalisierung in 2021 – ein Überblick

Digitalisierung in 2021 - ein Überblick

Der Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet auch 2021 weiter voran. Nicht zuletzt katalysiert die andauernde Corona-Krise diese Entwicklung. Neben der Erweiterung der Telematikinfrastruktur werden insbesondere die elektronischen Anwendungen einen Einfluss auf den Versorgungsalltag haben. Die wichtigsten Meilensteine für das Jahr 2021 sollen hier näher beschrieben werden.

Elektronische Patientenakte (ePA)
Seit Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Die Erprobung der ePA erfolgt derzeit in ausgewählten Praxen und Krankenhäusern in Berlin und Westfalen-Lippe. Ab Juli dieses Jahres sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, die ePA auf Wunsch des Patienten zu befüllen. Sind die technischen Voraussetzungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt, drohen Honorarkürzungen von einem Prozent. Ärzte und Krankenhäuser erhalten bei erstmaliger Übertragung der Gesundheitsdaten 10 Euro.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten die sogenannten DiGA verschreiben. Anders als gewöhnliche Gesundheits-Apps werden die DiGA durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft. Verordnungsfähig sind jene DiGA, die entweder vorläufig oder dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurden. Derzeit sind 10 DiGA gelistet – weitere 24 befinden sich in Bearbeitung.

eArztbrief
Ab 1.4.2021 werden eArztbriefe nur dann vergütet, wenn sie über einen KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) versendet werden. Bis Ende September 2021 bleiben die Höchstwerte für die Vergütung der Kostenpauschale für den postalischen Versand ausgesetzt. Die Verlängerung der Übergangsfrist war notwendig geworden, da die notwendige Technik für die elektronische Kommunikation noch nicht flächendeckend verfügbar war.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der AU vom Arzt zur Krankenkasse gilt nach einer Fristverlängerung ab dem 1. Oktober 2021. Allerdings erhält der Patient auch weiterhin eine Papierbescheinigung für sich und den Arbeitgeber. Erst ab Juli 2022 müssen die Krankenkassen die eAU elektronisch an den Arbeitgeber übermitteln. Zu den technischen Voraussetzungen für den Versand von eAU und eArztbrief muss die Praxis an die TI angeschlossen sein und zudem über den Kommunikationsdienst KIM verfügen. Die notwendige Signatur erfolgt mittels des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA).

eRezept
Noch Mitte dieses Jahres beginnt die Einführungsphase des eRezepts. Ab 2022 wird das eRezept verpflichtend. Der Arzt stellt seinem Patienten ein eRezept mit QR-Code aus. Wahlweise kann dieses in Papierform ausgehändigt oder an eine App geschickt werden. Im nächsten Schritt übermittelt der Patient das eRezept an die Apotheke seiner Wahl. Auf diese Weise kann vorab die Verfügbarkeit des Medikaments überprüft werden. Durch Einscannen des QR-Codes löst der Apotheker das Rezept ein.

Quellen:

 

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