Digitalisierung wird durch HzV-Vertrag der TK honoriert

Digitalisierung wird durch HzV-Vertrag der TK honoriert

Mit dem neuen Jahr hat die Techniker Krankenkassen (TK) in Zusammenarbeit mit den Landeshausärzteverbänden und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG den Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung weiterentwickelt. Er gilt bundesweit in 13 KV-Regionen und ist zum 1.1.2020 in Kraft getreten. Neu ist die Förderung der digitalen Vernetzung durch einen sogenannten Innovationszuschlag. Um den Bonus zu erhalten, müssen teilnehmende Hausarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein und zudem mindestens drei weitere Kriterien nachweisen. Dazu gehören u.a. die Verwendung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA), der digitale Versand von Arztbriefen (eArztbrief), die Möglichkeit der Online-Terminbuchung oder der Einsatz der Videosprechstunde. Bei Erfüllung der digitalen Vorgaben erhält der Arzt zusätzlich zur Grundpauschale einen Bonus von acht Euro je HzV-Patienten.

Weitere Neuerungen des HzV-Vertrags:

  • Honorierung des Mehraufwands durch die Betreuung von chronisch kranken Patienten
  • Vergütung von Delegationsleistungen (z.B. durch Tele-VERAH®)
  • Erstattung der Nutzung des arriba®-Moduls zur Diagnostik und Therapieempfehlung bei Depression

Quelle: Die Techniker – Die Hausarztzentrierte Versorgung wird digitaler

 

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