DSGVO: höhere Bußgelder drohen nun auch in Deutschland

DSGVO: höhere Bußgelder drohen nun auch in Deutschland

Die Datenschutzkonferenz (DSK), das sind die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, hat letzte Woche das Rechenmodell zur (Neu-)Berechnung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die DSGVO veröffentlicht. Es sieht wie folgt aus:

  • Anhand der Umsätze des betroffenen Unternehmens wird der sogenannte ‚Tages(um)satz‘ ermittelt (Jahresumsatz dividiert durch 360)
  • Dieser Tagesumsatz wird dann mit einem Faktor multipliziert, welcher sich anhand der Schwere des Verstoßes ermittelt und zwischen 1 – 4 (bei leichten Verstößen) und 12 – 14,4 (bei sehr schweren Verstößen) liegt.
  • Bei der Bewertung fließen u.a. folgende Kriterien mit ein: Dauer des Verstoßes, Größe des betroffenen Personenkreises, Ausmaß des Schadens, Verschuldungsgrad (Fahrlässigkeit oder Vorsatz …), Wiederholungsfall etc. Beispielsweise reduziert sich der Betrag um 25% im Falle von Fahrlässigkeit; wenn das Unternehmen bereits in der Vergangenheit mit Verstößen konfrontiert war, kann sich der Betrag um bis zu 300% erhöhen (bei drei oder mehr Verstößen im Vorfeld).

 

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