Ein entsprechender Referentenentwurf (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)) hat das BMJV (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) Anfang des Jahres vorgestellt. Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes, das nicht nur virtuelle Beurkundungstermine ermöglichen soll, sind:
- Einführung der Online-Gründung einer GmbH
aber: jedoch nur bei Bargründung (nicht Sachgründung); die Gründung einer AG oder KGaA erfordert auch weiterhin die Präsenzpflicht - Online-Verfahren für Registeranmeldungen (z.B. Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur); entsprechende Beglaubigungen umfassen dabei auch Anmeldungen zum Handelsregister durch Einzelkaufleute, AGs, Genossenschaften, Niederlassungen etc.
aber: KG, OHG sind bislang im Gesetzesentwurf nicht explizit genannt - Notarielle Beglaubigungen sollen dabei per Videokommunikation, die von der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellt bzw. betrieben (werden) wird, erfolgen
- Umstellung des Bekanntmachungswesens und der Offenlegungsverpflichtungen auf ein ‚once-only‘-Prinzip bei der Offenlegung von Urkunden und Informationen
- Das betrifft insbesondere auch die freien steuerberatenden Berufe: denn es bedarf auch bei Publizitätspflichten nicht mehr wie bislang der Veröffentlichung auf Portalen des Bundesanzeigers und des Unternehmensregisters (Doppelpublizität), sondern nur mehr des Unternehmensregister
- Verbesserter grenzüberschreitender Informationsaustausch
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