Ab dem 1.1.2025 sind mit der EBZ-Spezifikation 2.0 zahlreiche Neuregelungen beim Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) zu beachten. Diese betreffen sowohl die Zahnärzte als auch die Krankenkassen. Neben der Anpassung der Standards erhält das Verfahren eine „rundum-erneuerte“ Struktur, die für Flexibilität und eine Optimierung der administrativen Prozesse sorgen soll. Die Änderungen umfassen die zentralen Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferorthopädie (KFO) und Parodontitis (PAR).
- Zahnersatz (ZE): Erstmals ist der Wechsel des Behandlers oder der Krankenkasse mit einer Neuplanung möglich, ohne dass ein vollständiger Neustart des Behandlungsplans notwendig wird.
- Kieferorthopädie (KFO): Neue Kennzeichen für Anamnese, Diagnose und Therapie gewährleisten eine detailliertere Datenerfassung und bessere Behandlungsmöglichkeiten.
- Parodontitis (PAR): Die Neueinführung der Möglichkeit des Behandlerwechsels, Erleichterungen beim Krankenkassenwechsel sowie klare Vorgaben für die unterstützende Parodontitistherapie (PAR-UPT) sollen Datenübermittlungsfehler reduzieren und den administrativen Ablauf verbessern.
Zeitplan und Übergangsregelungen
Ab dem 1.1.2025 ist die Spezifikation 2.0 verpflichtend. Eine dreimonatige Übergangsfrist bis zum 31.3.2025 erlaubt es, vorerst weiterhin die Version 1.7 zu nutzen. Zudem wird im November und Dezember 2024 eine Testphase zwischen PVS-Herstellern und Krankenkassen durchgeführt, um die Praxistauglichkeit der neuen Spezifikation zu prüfen.
Fokus auf Datensicherheit und Effizienz
Die EBZ-Version 2.0 ist ein weiterer Schritt zur Optimierung des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens. Durch die neuen Standards und erweiterten Prozesse werden Effizienz und Präzision in der Kommunikation zwischen Zahnarztpraxen und Krankenkassen erhöht.
Kommentar:
Die umfassende Überarbeitung des EBZ-Verfahrens ist ein bedeutender Schritt in Richtung eines effizienteren und benutzerfreundlicheren Systems. Die Neuerungen in den Bereichen Zahnersatz, Kieferorthopädie und Parodontitis zeigen, dass die Bedürfnisse der Praxen und Patienten ernst genommen werden. Insbesondere die Möglichkeit des Behandler- und Krankenkassenwechsels wird viele administrative Hürden abbauen und den Behandlungsprozess optimieren.
Quellen: