eGovernment im Vergleich (2/2)
Erst künftig werden hierzulande Online-Beurkundungen möglich sein, so geregelt in dem im Sommer 2021 beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), wie es eine entsprechende EU-Richtlinie vorsieht. Deutschland hat dabei den maximal möglichen Zeitkorridor bis zur verpflichtenden Umsetzung ausgeschöpft; Für die spezifische Ausgestaltung ermöglichte die EU jedoch auch inhaltliche Spiel- und Freiräume, die über die deutsche Regelung hinausgehen: z.B. dass eine Gründung ohne Notar erfolgen könnte und dass auch eine Online-Gründung einer AG möglich wäre.
Vorreiter in Europa ist, wie in anderen digitalen Themen auch, Estland. Eine erste Immobilienübertragung mit Blockchain-Technologie auf dem europäischen Markt gab es bereits Ende 2018: der spanische Verkäufer wie auch der französische Käufer griffen dabei auf eine Kryptowährung zurück. Aber auch in Österreich wurde 2019 eine erste Gesellschaftsgründung auf rein digitalem Wege durchgeführt.
Kommentar:
Im Hinblick auf seine digitale Verwaltung ist Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern weit abgeschlagen, das zeigt der Digital Economy and Society Index Report (DESI). Im Bereich digitaler Dienste liegt Deutschland hier auf Platz 20 von 27. Gerade die Corona-Pandemie hat die digitalen Defizite deutlich hervorgebracht. Es ist nun an der Politik konsequent zu handeln und endlich bessere Rahmenbedingungen zu schaffen.
Siehe News vom 3.3.2021, 2.11.2021 und 22.11.2021
Quellen: