Seit Jahren steigen die finanziellen Belastungen für die Heimbewohner. Mittlerweile müssen Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen im ersten Aufenthaltsjahr einen durchschnittlichen Eigenanteil in Höhe von 2.871 Euro tragen. Das sind 211 Euro mehr als noch im Vorjahr. Durch die Pflegekassenzuschüsse auf die Pflegekosten nimmt die Höhe der Eigenbeteiligung mit steigender Aufenthaltsdauer ab. Dennoch liegt der Eigenanteil für Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als vier Jahren im Mittel bei 1.865 Euro monatlich.
In Kombination mit dem Gender Pension Gap zeigt sich, dass insbesondere Heimbewohnerinnen einem deutlich höheren finanziellen Druck ausgesetzt sind. Im Jahr 2023 verfügten Frauen ab 65 Jahren im Durchschnitt über ein monatliches Alterseinkommen von rund 1.560 Euro, wohingegen das Einkommen der Männer im Schnitt um 27% höher lag. Frauen sind damit wesentlich häufiger armutsgefährdet als Männer. Pflegebedürftige, deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, um die Eigenanteile der Heime zu finanzieren, sind gezwungen, staatliche Unterstützungsleistungen in Form der Hilfe zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Nachdem die Einführung der Zuschläge kurzfristig zu einem Rückgang der Ausgaben für die Hilfe zur Pflege geführt hatte, zeigt sich 2023 wieder ein deutlicher Anstieg um 27,4% auf 4,5 Mrd. Euro.
Kommentar:
Ironischerweise sind die geschlechterspezifischen Unterschiede in den Alterseinkünften auch auf die Ungleichverteilung der Care-Arbeit zwischen Männern und Frauen zurückzuführen. Frauen erwerben im Laufe ihres Erwerbslebens, bedingt durch Teilzeit, teilweise schlechtere Vergütung und längere Ausfallzeiten durch Care-Arbeit, durchschnittlich geringere Rentenansprüche. Damit bleibt für die eigene Pflege weniger Geld.
Quellen: