Ursprünglich sollte das elektronische Rezept (eRezept) bereits Anfang 2022 zur Verfügung stehen. Aufgrund technischer Probleme wurde der bundesweite Roll-out jedoch immer wieder verschoben. Auch die stufenweise regionale Einführung im September des vergangenen Jahres scheiterte an Datenschutzbedenken. Ungeachtet dessen hat die Gesellschafterversammlung der gematik die Beendigung des regionalen Roll-outs zugunsten einer verpflichtenden bundesweiten Einführung zum 1.1.2024 beschlossen. Damit fallen auch die definierten Erfolgskriterien weg, die für die schrittweise Implementierung festgelegt wurden.
Mehraufwand vorprogrammiert
Spätestens ab Januar 2024 sollen Versicherte das eRezept auch mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) einlösen können. Ein Verfahren, das bislang noch nicht getestet werden konnte, da die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben waren. Dies kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) deutlich. Gleichzeitig aber sollen Praxen sanktioniert werden, die ab Januar 2024 den Einsatz des eRezepts nicht ermöglichen.
Kommentar:
Dass digitale Lösungen in der Gesundheitsversorgung einen echten Mehrwert bieten können, ist unbestritten. Allerdings nur dann, wenn die Systeme ausgereift und anwenderfreundlich sind. Dies gilt insbesondere für ein „Massenprodukt“ wie das eRezept mit mehr als 1 Mio. erwarteten Rezepten täglich. Bislang konnten Versicherte digitale Rezepte via App oder ausgedruckten Einlöse-Code bei der Apotheke einreichen, wobei Ersteres kaum durch die Versicherten in Anspruch genommen wurde. Mit der Einlösung per eGK wird nun eine weitere Nutzungsmöglichkeit für die Versicherten zur Verfügung gestellt. Ob sich diese in der Praxis bewährt, bleibt jedoch abzuwarten. Gleichzeitig besteht weiterhin ein Anspruch auf ein ausgedrucktes Papierrezept.
Quelle: KBV – eRezept: Klares “Nein” der KBV zur bundesweiten Einführung