Der Bundestag hat Anfang Dezember über den Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistenzkräfte debattiert. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Qualität der Ausbildung in der Pflegeassistenz zu verbessern, die Arbeitsbelastung von Pflegefachkräften zu reduzieren und den Pflegesektor attraktiver zu gestalten. Ab 2027 soll das neue Ausbildungsmodell flächendeckend in Deutschland gelten und die bisher 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen.
Zielsetzung und Ausbildungsstruktur
Die Pflegefachassistenzausbildung wird einheitlich auf 18 Monate festgelegt, kann jedoch bei berufserfahrenen Personen auf weniger als 12 Monate verkürzt werden. Mit Abschluss der Ausbildung erhalten die Absolventen die Berufsbezeichnungen „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“. Der Zugang zur Ausbildung erfordert in der Regel einen Hauptschulabschluss, jedoch sind Ausnahmen bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich. Die Ausbildung umfasst Pflichtpraktika in den Bereichen der stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie in der stationären Akutpflege. Dieses Modell orientiert sich am Pflegeberufegesetz und ermöglicht eine spätere Verkürzung der Ausbildung zur Pflegefachperson.
Höhere Attraktivität durch neue Bildungswege
Die neue Ausbildungsmöglichkeit soll dazu beitragen, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und mehr Menschen für den Beruf zu gewinnen. Dies wird durch klare, durchlässige Bildungswege – bis hin zu akademischen Qualifikationen – unterstützt. Ebenso stellt die Einführung einer angemessenen Ausbildungsvergütung dabei einen zentralen Faktor dar. Derzeit erhalten nur rund 50% der Auszubildenden eine Vergütung.
Mehr Verantwortung für Pflegefachassistenzpersonen
Eine der wesentlichen Innovationen des Gesetzes ist die Neuverteilung von Aufgaben zwischen Pflegefachkräften und Pflegefachassistenzpersonen. Letztere sollen in Zukunft mehr Verantwortung übernehmen und Aufgaben ausführen, die bisher Fachkräften vorbehalten waren. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Fachkräfte in ihrem Arbeitsalltag zu entlasten und die Pflege insgesamt effizienter zu gestalten. Der Gesetzentwurf trägt somit zur Sicherung der personellen Grundlagen einer hochwertigen Pflege bei.
Ein zukunftsweisendes Gesetz für die Pflegebranche
Mit der Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung ist ein strategischer Schritt zur Steigerung von Professionalität und Attraktivität des Pflegeberufs gemacht. Die einheitliche Ausbildung, die verbesserten Vergütungsbedingungen und die klaren Bildungswege bieten eine solide Grundlage für die Ausbildung und Integration von Pflegekräften, um den steigenden Pflegebedarf in einer alternden Gesellschaft auch zukünftig zu decken.
Kommentar:
Der Pflegebereich in Deutschland ist stark fragmentiert: 27 unterschiedliche landesrechtlich geregelte Pflegehelfer- und Assistenzberufe erschweren die Vergleichbarkeit von Qualifikationen. Die enorme Spannbreite an Ausbildungsinhalten und -dauern führt nicht nur zu einem ineffizienten Einsatz von Pflegehilfs- und Assistenzpersonen, sondern auch zu einem ungenutzten Potenzial. Angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Pflegebedürftigkeit kann es sich das deutsche Gesundheitssystem jedoch nicht leisten, auf diese Ressourcen zu verzichten. Pflegeassistenzkräfte könnten durch das neue Gesetz weitaus mehr Aufgaben übernehmen und dadurch Pflegefachkräfte entlasten. Damit führt die Reform nicht nur zur Qualitätssteigerung der Pflege, sondern auch zur Aufwertung des Pflegeberufs.